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Direktzahlungen um 63 Millionen Franken erhöht

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 24.4.2002

Direktzahlungen um 63 Millionen Franken erhöht

Der Bundesrat hat heute die Direktzahlungen an die Landwirtschaft um
rund 63 Millionen Franken aufgestockt. Dazu hat er die Limite bei den
Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerenden
Produktionsbedingungen von 15 auf 20 RGVE erhöht. Weitere Anpassungen
wurden bei den Sömmerungsbeiträgen und bei den Beiträgen für Raufutter
verzehrende Nutztiere (RGVE) vorgenommen.
Die seit 30 Jahren bei 15 RGVE festlegte obere Limite für den Bezug
der Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden
Produktionsbedingungen (TEP-Beitäge) wird auf 20 RGVE erhöht. Die
Beiträge der Betriebe mit mehr als 15 RGVE im Hügel- und Berggebiet
nehmen um rund 43 Mio. Franken bzw. um durchschnittlich 2'000 Franken
pro Betrieb zu. Rund 56 Prozent der Hügel und Bergbetriebe kommen in
Genuss dieser Massnahme. Sie leistet insbesondere einen Beitrag zur
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Berglandwirtschaft, da von
der Erhöhung der TEP-Limite vor allem die Haupterwerbsbetriebe
profitieren. Damit kann auch den wachsenden Einkommensunterschiede
zwischen Tal-, Hügel- und entgegengewirkt werden. Ebenfalls kann der
Bundesrat der im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2007 auf
breitester Front geforderten Erhöhung der TEP-Limite ohne Reduktion
geltender Beitragssätze bereits heute Rechnung tragen.

Bei den Beiträgen für Raufutter verzehrende Nutziere wird der Abzug
für vermarktete Milch angepasst. Ungefähr 25'000 Betriebe mit
Milchproduktion auf Grünlandbasis, die in Genuss dieser Massnahme
kommen, erhalten durchschnittlich um 440 Franken höhere Beiträge.

Die Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für die Raufutter verzehrenden
Tiere von bisher 260 auf 300 Franken pro Normalstoss und die
Differenzierung der Beiträge für Schafe nach Weidesystem führen zu
zusätzlichen Einnahmen für die Alpwirtschaft in der Höhe von rund 9
Millionen Franken. Für Schafe soll die aus ökologischen Gründen
erwünschte Umtriebsweide bzw. Behirtung mit höheren Beiträgen
gefördert werden. Im Durchschnitt aller Betriebe erhöhen sich dadurch
die Beiträge um rund 1'130 Franken pro Sömmerungsbetrieb.

Offizielle Dokumente :
Direktzahlungen : http://www.evd.admin.ch/pdf/Paiements_directs_D.pdf
Sömmerungsbeiträge: http://www.evd.admin.ch/pdf/Estivage_D.pdf
Produktionskataster: http://www.evd.admin.ch/pdf/Cadastres_Zones_D.pdf
Landwirtschaftliche Begriffsverordnung:
http://www.evd.admin.ch/pdf/Terminologie_agricole_D.pdf

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Direktzahlungen und
Strukturen, 
Christophe Darbellay, Tel. 031 323 45 32