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Urteil im Stromaggregat-Fall

3003 Bern, 18. April 2002

P r e s s e m i t t e i l u n g

Urteil im Stromaggregat-Fall

Je sieben Tage Gefängnis bedingt für die beiden Zugführer, Freispruch für
den Unteroffizier. So lautet das Urteil im Stromaggregat-Fall.

Das Divisionsgericht 6 hat am 17. April 2002 die beiden angeklagten
Zugführer wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung zu je sieben Tagen
Gefängnis verurteilt. Das Gericht gewährt ihnen den bedingten Strafvollzug
und setzt eine Probezeit von zwei Jahren an. Der ebenfalls angeklagte
Unteroffizier wurde freigesprochen.

Die Verteidiger der beiden verurteilten Zugführer haben unmittelbar nach der
Urteilseröffnung die Appellation erklärt. Der Auditor appelliert gegen alle
drei Urteile. Damit wird der Fall vom Militärappellationsgericht 2 neu zu
beurteilen sein.

Die Angeklagten wurden beschuldigt, ein Stromaggregat in vorschriftswidriger
Weise betrieben zu haben. Dadurch erlitten 37 Rekruten, Unteroffiziere und
Offiziere während des Schlafes Kohlenmonoxidvergiftungen. Der Unfall
ereignete sich im Oktober 2000 während der Verlegung der
Infanterierekrutenschule 206 im toggenburgischen Unterwasser.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT

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