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Gütliche Einigung im Fall Abacha: Nigeria erhält über eine Milliarde USD

 

Betroffene Länder wirken bei der Umsetzung des Vergleichs mit

 

Bern/Genf, 17.4.2002. Die Schweizer Behörden sind informiert worden, dass sich Nigeria mit Beschuldigten im Fall Abacha gütlich geeinigt hat: Die nigerianischen Behörden stellen die Strafverfahren gegen die am Vergleich beteiligten Personen ein und streichen deren Namen aus den ans Ausland gerichteten Rechtshilfeersuchen. Im Gegenzug wird der grösste Teil der im Ausland blockierten Abacha-Vermögenswerte in Höhe von mehr als eine Milliarde USD an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel zu Gunsten der Regierung Nigerias überwiesen. Alle Parteien werden nun im Hinblick auf die Rückgabe dieser Vermögenswerte zusammenarbeiten.

Die Schweiz hatte im Herbst 1999 als erstes Land Vermögenswerte im Fall Abacha gesperrt. Neben der Schweiz wurden weitere Länder seitens Nigeria um Rechtshilfe ersucht, insbesondere Grossbritannien, Luxemburg, Liechtenstein und Jersey. Auch in diesen Ländern wurden teilweise namhafte Geldbeträge gesperrt. Angesichts der internationalen Dimension des Falles knüpften die betroffenen Länder schon bald einen engen Kontakt untereinander. Auf Initiative des Bundesamtes für Justiz (BJ) wurden erstmals in einem Rechtshilfefall zwei internationale Treffen in der Schweiz organisiert, wo das gemeinsame Vorgehen besprochen und koordiniert wurde. Dabei zeigte sich schon bald, dass sich die Rückgabe der gesperrten Gelder an Nigeria langwierig und schwierig gestalten würde. Allerdings trug der Druck der gemeinsamen Anstrengungen der betroffenen Länder dazu bei, dass sich Verfahrensbeteiligte (Angehörige sowie Geschäftsfreunde des ehemaligen Staatschefs Sani Abacha) mit Nigeria gütlich einigten. Infolge des Vergleichs kann der Fall Abacha zu einem grossen Teil rasch erledigt werden.

Verschiedene Strafverfahren eingestellt - 1 Milliarde USD an den nigerianischen Staat

Der kürzlich von beiden Parteien unterzeichnete Vergleich sieht vor, dass der grösste Teil der im Ausland blockierten Abacha-Vermögenswerte in Höhe von über einer Milliarde USD an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zu Gunsten der Regierung Nigerias überwiesen werden. Die Regierung hat vereinbart, dass der Familie Abacha rund 100 Mio. USD verbleiben sollen, die sie vor der Amtszeit Abachas erworben hat und die nicht nachweislich aus strafbaren Handlungen stammen. Die nigerianischen Behörden stellen ihrerseits verschiedene Strafverfahren ein, insbesondere jene gegen Mohammed Sani Abacha, Sohn des ehemaligen Staatschefs, und gegen den Geschäftsmann Bagudu Abubakar. Infolgedessen werden deren Namen aus den ans Ausland gerichteten Rechtshilfeersuchen gestrichen.

Die Anwälte der Parteien stellten am Dienstag in Genf Vertretern der betroffenen Länder den Vergleich vor. An diesem Treffen wurde zudem besprochen, wie der Vergleich umgesetzt werden soll und wie die betroffenen Länder an der Umsetzung mitwirken werden.

Was bisher in der Schweiz geschehen ist

Nigeria übermittelte Ende 1999 ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz, das sich gegen den ehemaligen Staatschef Sani Abacha und 14 weitere Personen (Angehörige, Geschäftsfreunde und Vertreter seines Regimes) richtete. Die nigerianischen Behörden ersuchten darum, die in die Schweiz geflossenen Vermögenswerte zu sperren und die Bankunterlagen herauszugeben. Das BJ blockierte auf Bankkonten in Genf und Zürich Vermögenswerte in Höhe von rund 83 Mio. USD. Am 24. Januar 2002 verfügte das BJ die Herausgabe der Bankunterlagen an Nigeria. Gegen diese Verfügungen sind zurzeit mehrere Beschwerden beim Bundesgericht hängig.

Die Genfer Justiz eröffnete im Oktober 1999 gegen Familienmitglieder und Geschäftsfreunde Abachas verschiedene Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Im Rahmen der Genfer Strafverfahren wurden die gleichen Konten gesperrt wie im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens sowie weitere Konten, die auf Grund der Strafuntersuchungen und der Hinweise der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) bekannt wurden. Im Verlauf dieser Verfahren sind im Jahr 2000 bereits rund 70 Mio. USD an die BIZ überwiesen worden. Zurzeit sind insgesamt rund 535 Mio. USD gesperrt.

Weitere Schritte

Die Genfer Generalstaatsanwaltschaft wird die Banken anweisen, das Verfahren einzuleiten, um Vermögenswerte in Höhe von rund 535 Mio. USD, den Schweizer Teil des globalen Vergleichs, an die BIZ zu überweisen. Im Rahmen der Genfer Strafverfahren, die weitergeführt werden, bleiben rund 90 Mio. USD blockiert.

Nigeria wird demnächst die Schweiz ersuchen, die Namen der am Vergleich beteiligten Personen aus den Rechtshilfeersuchen zu streichen. Das BJ wird das Rechtshilfeverfahren nur noch gegen die Personen weiterführen, die nicht am Vergleich teilnehmen. Dies gilt namentlich für Abdulkadir Abacha, Bruder des ehemaligen Staatspräsidenten. Die Summe von rund 90 Mio. USD bleibt auch im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens weiterhin gesperrt.

 

Weitere Auskünfte:

  • Zu den Genfer Strafverfahren: Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa, Tel. 022 / 327 26 00
  • zum Rechtshilfeverfahren: BJ-Direktor Heinrich Koller und Pascal Gossin, Chef Sektion Rechtshilfe, stehen um 15 Uhr im Journalistenzimmer zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.