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Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU treten am 1. Juni 2002 in Kraft

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 17.4.2002

Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU treten am 1. Juni 2002 in Kraft

Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen
Union (EU) treten am 1. Juni 2002 in Kraft. Das steht fest, nachdem
die Europäische Kommission das Forschungsabkommen genehmigt und das
Sekretariat des Rates der Europäischen Union der Schweiz heute den
Abschluss des Ratifizierungsverfahrens notifiziert hat.

Auf Seiten der EU waren zur Ratifizierung der 1999 unterzeichneten
sieben bilateralen Abkommen mit der Schweiz mehrere Schritte nötig:
Zustimmung des Europäischen Parlaments (erfolgt am 4. Mai 2000),
Genehmigung des Personenfreizügigkeitsabkommens durch sämtliche 15
EU-Mitgliedstaaten (bis Weihnachten 2001 abgeschlossen), Zustimmung
des Rats der Europäischen Union zu den sieben Abkommen (28. Februar
2002) sowie Zustimmung der EU-Kommission - im Namen der Europäischen
Atomgemeinschaft - zum Forschungsabkommen (4. April 2002).

Das Schweizer Volk hatte die sieben bilateralen Abkommen am 21. Mai
2000 mit 67,2% Ja-Stimmen angenommen; daraufhin wurden sie von der
Schweiz am 16. Oktober 2000 ratifiziert.

Die bilateralen Abkommen von 1999 vertiefen die Beziehungen zwischen
unserem Land und der Europäischen Union und erleichtern den
gegenseitigen Marktzugang. Die Verträge decken folgende sieben
Bereiche ab: Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr,
Landwirtschaft, öffentliches Beschaffungswesen, technische
Handelshemmnisse sowie Forschung.

Hinweis: Am 31. Mai 2002 wird um 10h30 im Politforum Käfigturm, Bern,
eine Medienkonferenz zum Inkrafttreten der bilateralen Abkommen
stattfinden (Einladung folgt).

Auskünfte:
José Bessard, Tel. 031 322 26 40 
Thomas Schwendimann, Tel. 031 323 26 14