Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

UVEK will Service public bei der Post weiter garantieren

MEDIENMITTEILUNG

UVEK will Service public bei der Post weiter garantieren

Wie soll die postalische Grundversorgung in Zukunft in der Schweiz weiter
gewährleistet werden? Der Bundesrat wird im Mai darüber entscheiden und dem
Parlament eine "Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens" zur
Diskussion unterbreiten. Die Gesamtschau wird zurzeit verwaltungsintern im
UVEK vorbereitet.

Das Generalsekretariat des UVEK führt zur Zeit eine verwaltungsinterne
Ämterkonsultation zu den Möglichkeiten der Sicherung der hochstehenden und
flächendeckenden Grundversorgung mit Postdiensten in der ganzen Schweiz
durch.

Der Bundesrat soll den Bericht "Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des
Postwesens in der Schweiz" im Mai beraten und an das Parlament
verabschieden. Das Parlament wird sich voraussichtlich im Herbst/Winter mit
dem Bericht befassen. Zusammen mit dem Bericht wird auch die
Rekapitalisierung der Post vorgeschlagen und die Stellungnahme des
Bundesrates zur parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen
Kommission für Kommunikation, Verkehr und Fernmeldewesen zum Poststellennetz
vorgelegt.

Flächendeckende und gute Grundversorgung bleibt gewährleistet

Ziel der bundesrätlichen Postpolitik ist es, die flächendeckende
Grundversorgung in hoher  Qualität und zu angemessenen Preisen auch in einem
europaweit ändernden Umfeld sicherzustellen.

Positive Zwischenbilanz der Postreform 1998

Der Bericht zieht zunächst eine Bilanz zur Postreform 1998. Er zeigt, dass
die Postreform sich insgesamt bewährt hat. Die Dienstleistungsqualität war
hoch, die Preise der Post auch im internationalen Vergleich gut und der
Zugang zu den Dienstleistungen ist international gesehen hervorragend. Mehr
als 80% der Bevölkerung erreicht eine Poststelle in weniger als 10
Minuten.Die Grundversorgung wird auch in Zukunft unverändert zu
gewährleisten sein.

Vorgaben zum Poststellennetz

Im Bericht werden gesetzliche Vorgaben zum Poststellennetz vorgeschlagen. Es
wird anerkannt, dass das grosse öffentliche Interesse am Poststellennetz
eine politische Steuerung rechtfertigt. Das Parlament soll im Postgesetz den
Grundsatz aufnehmen, dass die Post ein flächendeckendes Poststellennetz
führen muss. Der Bundesrat soll in der Verordnung die genauen Vorgaben
konkretisieren. Vorgeschlagen werden auch jährliche unabhängige Messungen
der Kundenzufriedenheit mit dem Poststellennetz. Die Ergebnisse dieser
Umfragen werden jeweils veröffentlicht.

Moderate Marktöffnungsvorschläge

Inhaltlich nimmt die Gesamtschau Bezug auf den Vernehmlassungsbericht zum
Gesamtpaket Post/Swisscom vom Januar 2001. In diesem Vernehmlassungsbericht
hatte der Bundesrat bereits erste Vorstellungen zur weiteren Marktöffnung
geäussert. Damals wurde vorgeschlagen, zunächst den Paketmarkt zu öffnen.
Zur Finanzierung wurde bereits damals gesagt, dass Kostenoptimierungen bei
der Post und das Erschliessen neuer Geschäftsfelder im Vordergrund stünden.
In der Vernehmlassung zum Gesamtpaket Post / Swisscom stiessen diese Pläne
grundsätzlich auf Zustimmung. Begrüsst wurde vor allem die im Vergleich zur
EU moderate und vorsichtige schrittweise Öffnung.
Im nun zu diskutierenden Bericht zur Gesamtschau werden die Vorschläge des
Bundesrates konkretisiert. In einem ersten Schritt wird per Mitte 2003 die
Öffnung des Paketmarktes vorgeschlagen. Diskutiert wird auch eine weitere
Öffnung per 2006 auf 100 Gramm. Betroffen von diesem zweiten Schritt wären
zum Beispiel Maxibriefe. 90% des Briefmarktes soll aber weiterhin im Monopol
bleiben. Damit würde die Schweiz nach wie vor ein vergleichsweise grosses
Monopol halten. In der EU liegt die Grenze heute auf 350 g. Per 2003 wird
diese Grenze auf 100g und auf 2006 auf 50 g gesenkt. Bereits seit Jahren
geöffnet ist hingegen der Paketmarkt in der EU.

Sichere Finanzierung der Grundversorgung

Die folgenden Finanzierungsmöglichkeiten für die Grundversorgung werden auch
in  Zukunft zur Verfügung stehen:

? Monopol
?
? Kostenoptimierungen und neue Geschäftsfelder der Post
?
Auf Mitte 2003 werden ausserdem die nötigen Verordnungsbestimmungen zur
Einführung einer Konzessionspflicht für private Anbieter bestimmter
Postdienste eingeführt werden. Die Grundzüge für ein Konzessionssystem mit
Gebührenpflicht sind bereits heute im Postgesetz definiert. Private
Paketdienste müssen gemäss Plänen zu diesem Zeitpunkt um eine Konzession
nachsuchen. Zum gleichen Zeitpunkt werden auch die nötigen Grundlagen
geschaffen, um auf den Umsätzen der privaten Anbieter eine Gebühr zu
erheben. Diese Gebühr kann dann eingeführt werden, wenn die Post die
Grundversorgung nicht mehr kostendeckend erbringen können sollte.

Falls die genannten Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen, so könnten
auch Abgeltungen für die Grundversorgung eingeführt werden.

Bern, 14. April 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Claudine Godat Saladin, Pressesprecherin UVEK, Tel. 079/408 69 04