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Weko eröffnet Untersuchung gegen Migros im Bereich von veterinärmedizinischen Tests

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 15.4.2002

Weko eröffnet Untersuchung gegen Migros im Bereich von
veterinärmedizinischen Tests

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 12. April 2002 eine
Untersuchung gegen die Migros eröffnet. Die Untersu-chung soll zeigen,
ob die Migros als Nachfragerin von veteri-närmedizinischen Tests gegen
das Kartellgesetz verstösst.

Zusätzlich zu den vom Bundesamt für Veterinärwesen vorgeschriebenen
BSE-Tests verlangt die Migros seit Anfang 2001 von ihren
Rind-fleischlieferanten weitere Tests an den geschlachteten Rindern.
Dabei schreibt die Migros ihren Lieferanten vor, bei welchen Labors
diese die Tests durchzuführen haben. Da das von der Migros bezogene
Rindfleisch im Schlachtprozess nicht vom übrigen Rindfleisch getrennt
werden kann, gelten die von der Migros aufgestellten Bedingungen für
sämtliches in den betroffenen Schlachthöfen verarbeitete Rindfleisch.

Eine im September 2001 eröffnete Vorabklärung hat Anhaltpunkte dafür
ergeben, dass die Migros als indirekte Nachfragerin auf dem Markt für
BSE-Tests eine marktbeherrschende Stellung einnehmen könnte. Es
be-stehen sodann Indizien dafür, dass der Wettbewerb zwischen den
Labors durch die den Schlachthöfen auferlegten Abnahmebedingungen und
durch die einseitige Fixierung des Preises für BSE-Tests beseitigt
werden könnte. Zusätzlich bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Labors,
welche bei der Zuteilung der Schlachthöfe nicht berücksichtigt worden
sind, in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert werden.

Die Untersuchung soll nun zeigen, ob das Verhalten der Migros ein
kar-tellrechtlich unzulässiger Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung darstellt.

Auskünfte:
Dr. Philippe Gugler 
031 324 96 77
philippe.gugler@weko.admin.ch