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Schweiz baut die Polizeikooperation mit der EU aus

Bern, 10.04.2002. Die Schweiz und das Europäische Polizeiamt (Europol) wollen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat heute einem entsprechenden Abkommen zugestimmt. Dieses ermöglicht den Informationsaustausch für bestimmte Deliktskategorien und erlaubt die Stationierung von Polizeiverbindungsbeamten.

Die Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit in der Schweiz (Projekt USIS) hat aufgezeigt, dass unter anderem bei der internationalen Polizeikooperation Lücken bestehen. Aus diesem Grund will der Bundesrat die vertiefte Polizeizusammenarbeit mit verschiedenen Staaten und internationalen Organisationen vorantreiben. Das Kooperationsabkommen mit Europol stellt einen wichtigen Schritt für die bessere Einbettung der Schweiz im europäischen Sicherheitsraum dar.

Das europäische Polizeiamt "Europol" wurde von der Europäischen Union im Verlauf der 1990er Jahre errichtet, um rascher und wirksamer auf die wachsende transnationale, organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus reagieren zu können. Mit Europol soll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU im europäischen Sicherheitsraum verbessert werden. Europol will darüber hinaus mit ausgewählten Drittstaaten – wie der Schweiz – Kooperationsabkommen abschliessen.

Das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol regelt den Austausch von Informationen bei der Verfolgung bestimmter Deliktsarten (unter anderen internationaler Terrorismus, illegaler Drogenhandel, Menschenhandel, Schlepperwesen, Kinderpornographie), hinter denen eine kriminelle Organisation vermutet wird. Darüber hinaus ist der Informationsaustausch im Bereich der Geldwäscherei möglich, sofern diese im Zusammenhang mit den genannten Delikten steht.

Neben dem Informationsaustausch sieht das Abkommen die gegenseitige Stationierung von Polizeiverbindungsbeamtinnen und -beamten vor.

Das Kooperationsabkommen mit Europol ist nicht zu verwechseln mit dem Beitritt zu "Schengen": Während es bei der Zusammenarbeit mit Europol um einen beschränkten Informationsaustausch geht, bewirkt das Schengener Durchführungsübereinkommen eine Verbesserung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit. Es bildet die Grundlage für die Errichtung des Datenverbundsystems SIS (Schengener Informationssystems), in dem europaweit Informationen zu tatverdächtigen oder vermissten Personen ausgetauscht werden. Europol bietet darauf ebenso wenig Zugriff wie die bilateralen Polizeikooperationsabkommen.

Das Kooperationsabkommen mit Europol kann unterzeichnet werden, sobald der Rat der EU-Justiz- und -Innenminister seine Zustimmung erteilt hat. Anschliessend soll dem Parlament eine Botschaft zum Abkommen vorgelegt werden.

Weitere Auskünfte:

Christoph Pappa, diplomatischer Berater, Tel. 031 323 58 24