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Widerhandlungen im Strassenverkehr nehmen weiter zu

MEDIENMITTEILUNG

Widerhandlungen im Strassenverkehr nehmen weiter zu

Auch im vergangenen Jahr hat die Zahl der Verstösse im Strassenverkehr
wieder zugenommen. Dies zeigt die Statistik der Administrativmassnahmen im
Strassenverkehr (ADMAS) 2001, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA)
veröffentlicht hat. Gesamtschweizerisch wurden 60003 Führerausweisentzüge
und 52486 Verwarnungen verzeichnet. Die Zahl der Entzüge wegen
Geschwindigkeitsübertretungen nahm dabei um 12,3 Prozent, jene wegen Fahrens
in angetrunkenem Zustand (FiaZ) um 7,9 Prozent zu.

Das Bundesamt für Strassen musste im letzten Jahr 52486 Verwarnungen und
60003 Führerausweisentzüge, die von den Kantonen gegen fehlbare
Motorfahr-zeugführerinnen und -führer ausgesprochen wurden, in das Register
der Administrativmass-nahmen (ADMAS) aufnehmen. Dies entspricht gegenüber
dem Vorjahr einer Zunahme von 9,6 respektive 11,6 Prozent. Auch im
vergangenen Jahr wurden diese Massnahmen vorwiegend wegen
Geschwindigkeitsüberschreitungen verfügt (69,5 Prozent der Verwarnungen und
47,8 Prozent der Ausweisentzüge). An zweiter Stelle folgen bei den
Verwarnungen die Unaufmerksamkeit (11 Prozent der erfassten Meldungen) und
die Missachtung des Vortritts (in 10,2 Prozent).

Insgesamt kam es wegen Geschwindigkeitsübertretungen zu 28669
Führerausweisentzügen, was einer Zunahme von 12,3 Prozent entspricht. Die
Zahl der Entzüge wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) stieg daneben
um 7,9 Prozent auf 17006. 1115 Trunksüchtige mussten ihren Ausweis
unbefristet abgeben (+ 21.1 Prozent). Der Ausweis musste infolge
Medikamentenmissbrauch oder Drogenkonsum in 495 Fällen (Vorjahr 383)
warnungshalber entzogen werden (+ 29.2 %). Die Zahl der Drogensüchtigen, die
ihren Ausweis auf unbestimmte Zeit abgeben mussten, ist ebenfalls gestiegen
(986 Entzüge oder + 12.3 %). Eine Umfrage bei den kantonalen und städtischen
Polizeikorps hat dabei ergeben, dass diese Zunahmen insgesamt unabhängig der
Kontrollintensität festzustellen sind.

Bundesgerichtspraxis zeigt Wirkung

Die im Weiteren zu verzeichnende Zunahme der Sicherungsentzüge bei
Trunksucht (+ 21 Prozent) ist nebst dem effizienteren Vorgehen der Polizei
bei Drogen- und Medikamentenmissbrauch auf eine Praxisänderung des
Bundesgerichts zurückzuführen, die auf einen Antrag des ASTRA hin eingeführt
wurde. Demnach muss eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet werden, wenn
eine Person beim ersten FiaZ mehr als 2,5 Promille Alkohol im Blut hat, bzw.
bei einem Rückfall mehr als 1,6 Promille.

Bern, 3. April 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Pascal Blanc, Bereich Zulassung, Haftpflicht, Strafen im
Bundesamt für
Strassen, 031/323 42 54 (E-Mail: pascal.blanc@astra.admin.ch)

Beilagen: Auszug aus der ADMAS-Statistik 2001