Allgemeine Sicherheit der Konsumgüter: Zwei neue Instrumente im Dienst der Konsumenten
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 2.4.2002
Allgemeine Sicherheit der Konsumgüter:
Zwei neue Instrumente im
Dienst der Konsumenten
Der Bundesrat will die allgemeine Sicherheit der Konsumgüter
verbessern. Er hat beschlossen, das Büro für Konsumentenfragen mit
neuen Informationsaufgaben und der Zusammenarbeit mit anderen
kompetenten Ansprechpartnern zu beauftragen. Zudem wird eine
Normendatenbank für die Öffentlichkeit eingerichtet.
Ziel dieser verbesserten Konsumentenpolitik ist es, den Bürgerinnen
und Bürgern den Zugang zu den verantwortlichen Behörden zu
vereinfachen. Die heute gültige Gesetzgebung trägt in angemessener
Weise dazu bei, die allgemeine Sicherheit der Konsumgüter zu stärken.
Deshalb drängen sich keine gesetzlichen Ergänzungen auf.
Infolge der grossen Zahl von Behörden, die im Konsumentenschutz tätig
und zuständig sind, ist es oft nicht klar, wohin man sich im
Bedarfsfall wenden kann. Schweizer Konsumenten haben immerhin Zugang
zu über 22 Millionen verschiedenen Produkten und Dienstleistungen, die
nicht alle systematisch von den Behörden kontrolliert werden können.
Die allgemeine Sicherheit der Konsumgüter hängt zum grossen Teil von
den Informationen ab, die sich die zuständigen Dienststellen
beschaffen können.
Um diese Situation zu verbessern, ist das Büro für Konsumentenfragen
künftig offiziell beauftragt, die Informationen, Klagen und Fragen
über die konkreten Probleme der Konsumenten zu sammeln und an die
zuständigen Stellen weiterzuleiten. So kann der Staat die Bedürfnisse
der Konsumenten besser berücksichtigen.
Ferner wird das Büro für Konsumentenfragen dafür sorgen, dass der
Öffentlichkeit im Bereich der allgemeinen Sicherheit der Konsumgüter
eine Normendatenbank zur Verfügung gestellt wird.
Diese Massnahmen treten anfangs 2003 in Kraft.
Auskünfte:
Monique Pichonnaz Oggier, Chefin des Eidgenössischen Büros für
Konsumentenfragen, Tel. 079 686 20 04 / 031 322 20 46