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Allgemeine Sicherheit der Konsumgüter: Zwei neue Instrumente im Dienst der Konsumenten

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 2.4.2002

Allgemeine Sicherheit der Konsumgüter: 
Zwei neue Instrumente im Dienst der Konsumenten Der Bundesrat will die allgemeine Sicherheit der Konsumgüter verbessern. Er hat beschlossen, das Büro für Konsumentenfragen mit neuen Informationsaufgaben und der Zusammenarbeit mit anderen kompetenten Ansprechpartnern zu beauftragen. Zudem wird eine Normendatenbank für die Öffentlichkeit eingerichtet. Ziel dieser verbesserten Konsumentenpolitik ist es, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den verantwortlichen Behörden zu vereinfachen. Die heute gültige Gesetzgebung trägt in angemessener Weise dazu bei, die allgemeine Sicherheit der Konsumgüter zu stärken. Deshalb drängen sich keine gesetzlichen Ergänzungen auf. Infolge der grossen Zahl von Behörden, die im Konsumentenschutz tätig und zuständig sind, ist es oft nicht klar, wohin man sich im Bedarfsfall wenden kann. Schweizer Konsumenten haben immerhin Zugang zu über 22 Millionen verschiedenen Produkten und Dienstleistungen, die nicht alle systematisch von den Behörden kontrolliert werden können. Die allgemeine Sicherheit der Konsumgüter hängt zum grossen Teil von den Informationen ab, die sich die zuständigen Dienststellen beschaffen können. Um diese Situation zu verbessern, ist das Büro für Konsumentenfragen künftig offiziell beauftragt, die Informationen, Klagen und Fragen über die konkreten Probleme der Konsumenten zu sammeln und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. So kann der Staat die Bedürfnisse der Konsumenten besser berücksichtigen. Ferner wird das Büro für Konsumentenfragen dafür sorgen, dass der Öffentlichkeit im Bereich der allgemeinen Sicherheit der Konsumgüter eine Normendatenbank zur Verfügung gestellt wird. Diese Massnahmen treten anfangs 2003 in Kraft. Auskünfte: Monique Pichonnaz Oggier, Chefin des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen, Tel. 079 686 20 04 / 031 322 20 46