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Kein Pfefferspray für Soldatinnen und Soldaten

3003 Bern, 28. März 2002

Medieninformation

Kein Pfefferspray für Soldatinnen und Soldaten

 Auf Antrag des Generalstabschefs hat Verteidigungsminister Samuel Schmid
beschlossen, auf die Abgabe von Pfeffersprays an Soldatinnen und Soldaten zu
verzichten. Die Einsatzproblematik sowie der Ausbil-dungsaufwand sprächen,
neben den Kosten, dagegen. Zuständig für die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger, ob in zivil oder in Uniform, sei in erster Linie die Polizei. Schmid
hatte die Abgabe prüfen lassen, nach-dem es vereinzelt zu Tätlichkeiten
gegenüber Angehörigen der Armee gekommen war.

Im vergangenen Sommer waren Rekruten in Aarau und in Payerne im Ausgang von
Zivilis-ten tätlich angegriffen und teilweise verletzt worden. Der Chef Heer
hatte daraufhin die Rekrutinnen und Rekruten angewiesen, gruppenweise in den
Ausgang zu gehen, sich nicht provozieren zu lassen und sich je nach
Situation selbst zu verteidigen. Nachdem vor eini-gen Wochen in Neuenburg
ein Rekrut beim Einrücken von drei Zivilisten spitalreif ge-schlagen worden
war, wies Bundesrat Samuel Schmid den Generalstabschef an, die Abga-be von
Pfeffersprays an die Armeeangehörigen zu prüfen.

In seiner Stellungnahme hält Generalstabschef Hans-Ulrich Scherrer zwar
fest, dass Pfeffer-sprays keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind. Sie
könnten deshalb ohne Waffen-schein von jeder volljährigen Person erworben
werden. Der Einsatz durch Armeeangehö-rige wäre nur in notwehrähnlichen
Situationen zur Selbstverteidigung gerechtfertigt. Rein verbale Attacken
dürften den Einsatz nicht rechtfertigen; ein physischer Angriff müsste
unmittelbar bevorstehen oder schon erfolgt sein.

Der Einsatz von Pfefferspray kann zu einer Eskalation der Situation führen.
Dies insbeson-dere dann, wenn der oder die betreffende Armeeangehörige die
Lage falsch einschätzt. Der Bund müsste überdies mit
Schadenersatzforderungen von Betroffenen rechnen.

Grundlage für konkrete Massnahmen bildet weiterhin der Befehl des Chefs Heer
über das Verhalten der Armeeangehörigen im Ausgang. Die Schul- und
Kurskommandanten sind gehalten, den Besuch gewisser Örtlichkeiten allenfalls
zu verbieten und den Kontakt zu den kantonalen Polizeistellen zu verstärken.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
 Information

Für Rückfragen: Martin Bühler
   Stv. Informationschef VBS
   Tel. 031 324 50 86