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Weko eröffnet Untersuchungen über die Vertriebspartner-schaften der Axpo

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 28.3.2002

Weko eröffnet Untersuchungen über die Vertriebspartner-schaften der
Axpo

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 27. März 2002 vier
Untersuchungen gegen Elektrizitätswerke der Axpo-Gruppe eröffnet. Die
Untersuchungen sollen zeigen, ob diese Unternehmen durch
Vertriebspartnerschaften mit Endverteilern gegen das Kartellgesetz
verstossen.

Die vier Elektrizitätswerke AEW Energie AG (AEW), Elektrizitätswerk
des Kantons Thurgau (EKT), Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
und St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) schliessen in ihrem
Netzgebiet mit Endverteilern (oftmals Gemeindewerken)
Vertriebspartnerschaften ab. Dabei verpflichten sich die Endverteiler
u.a. über längeren Zeitraum zum exklusiven Bezug des Stroms beim
entsprechenden Werk und erhalten Rabatte auf die bisherigen Tarife. Da
AEW, EKT, EKZ und SAK zur Axpo-Gruppe gehören, ist in der Regel auch
die Axpo AG in diese Verträge involviert.

Eine im August 2001 eröffnete Vorabklärung hat Anhaltspunkte dafür
ergeben, dass AEW, EKT, EKZ, SAK und Axpo AG mit den
Vertriebspartnerschaften eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen
könnten. Zum einen werden den Endverteilern möglicherweise
unangemessene Bedingungen für den Strombezug gestellt. Zum anderen
könnten die längerfristigen Exklusivverträge Massnahmen im Vorfeld
einer möglichen Liberalisierung darstellen, welche künftige
Konkurrenten im Wettbewerb behindern.

Die vier eingeleiteten Untersuchungen sollen nun zeigen, ob das
Verhalten ein kartellrechtlich unzulässiger Missbrauch einer
marktbeherrschenden Stellung darstellt.

Auskünfte:
Patrik Ducrey 
031 234 96 78
079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch