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Revision der indirekten Presseförderung in Vernehmlassung

MEDIENMITTEILUNG

Revision der indirekten Presseförderung in Vernehmlassung

Der Bundesrat schickt eine Teilrevision der Postverordnung bis Ende Mai 2002
in die Ver-nehmlassung. Demnach sollen Presserzeugnisse mit einer Auflage
von über 300.000 nicht mehr zu Sondertarifen zugestellt werden. Weiter soll
die Förderung auf jene Presseerzeugnisse beschränkt werden, die mindestens
wöchentlich erschei-nen.

Um die Vielfalt der Presse zu erhalten, gewährt die Post Vorzugspreise für
die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften (Art. 15
Postgesetz, konkretisiert in der Postverordnung) Der Bund gilt der Post die
ungedeckten Kosten aus der verbilligten Beförde-rung von Zeitungen und
Zeit-schriften jährlich mit rund 100 Mio. Fr. ab.

Dieses System der indirekten Presseförderung wird von verschiedenen Seiten
kriti-siert. Es handle sich um eine Giesskannensubvention, führe zu
Wettbewerbsverzerrun-gen, wirke strukturerhaltend und verfehle ihren
eigentlichen Zweck. Mit der geplanten Revision der Postverordnung trägt der
Bundesrat den laufenden Arbeiten der Subkommission Medien und De-mokratie
der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates für eine Totalrevision
der Presseförderung und zur Erhaltung demokratiegerechter Öffentlichkeiten
Rechnung.

Die Revision hat zum Zweck, einerseits die Abgeltungen gezielter zu
verwenden und andererseits Einsparungen von mindestens 20 Mio. Fr. zu
erzielen. Aufgrund der Schuldenbremse sind allerdings bereits ab dem Jahr
2003 noch weitergehende Kürzungen möglich. Die entsprechenden Entscheide
wären im Rahmen des Budgetprozesses 2003 zu treffen.. Das heisst, dass die
im Entwurf vorgesehene zusätzliche Förderung der Regional- und Lokalpresse
nicht eingeführt werden könnte.

Der Bundesrat schlägt konkret folgende Anpassungen der Postverordnung vor:

? Einführung einer Maximalauflage von 300'000. Presseerzeugnisse mit einer
höheren Auf-lage sollen nicht mehr zu Sondertarifen zugestellt werden.

? Beschränkung der Förderung auf Presseerzeugnisse, die mindestens
wöchentlich erschei-nen.

? Verbesserte Förderung der Regional- und Lokalpresse (Auflage bis 30'000)
durch Erhöhung des Grundpreisrabattes und die bedingungslose Gewährung des
Sondertarifs

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird einerseits eine Einsparung von
insgesamt rund 30 Mio. Fr. erzielt. Andererseits sollen die verbleibenden
Mittel gezielter der Regional- und Lokalpresse zufliessen. Die Regional- und
Lokalpresse soll neu rund 37 Mio. Fr. erhalten (bisher 25 Mio. Fr.).

Der Entwurf berücksichtigt die laufenden Arbeiten der Subkommission Medien
und De-mokratie der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates in
folgender Hinsicht:

? Abschaffung der Förderung für die "grosse" Mitgliedschaftspresse,

? Besondere Berücksichtigung der regionalen und lokalen Presse (Auflage bis
30'000),

? Mindestens wöchentliche Erscheinungsweise: Damit wird der Zweck des
Modells "Er-schei-nungshäufigkeit" stärker betont. Die Anzahl geförderter
Titel reduziert sich von heute rund 3300 auf 500.

Die Vernehmlassung dauert bis am 24. Mai. Der Bundesrat möchte noch vor den
Sommerferien über die neue Postverordnung entscheiden, welche am 1.1.2003 in
Kraft treten sollte.

Bern, 27. März 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Dr. Hans Werder

Beilagen:

? Vernehmlassungsentwurf

? Erläuternder Bericht