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Revision des Lebensmittelrechts

 Medienmitteilung
Bern, 27. März 2002

Revision des Lebensmittelrechts

Mehr Schutz, mehr Transparenz, weniger Handelshemmnisse

Die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen des Lebensmittelrechts, welche
per 1. Mai 2002 in Kraft treten, stehen im Zeichen eines verbesserten
Schutzes der menschlichen Gesundheit, erhöhen für Konsumentinnen und
Konsumenten die Transparenz und den Täuschungsschutz und erleichtern den
Marktzugang importierter und inländischer Lebensmittel. Sie stärken insofern
auch die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Lebensmittelhandels und
tragen der Entwicklung von Lebensmittelwissenschaft und -technologie
Rechnung.

Die vom Bundesrat verabschiedete revidierte Lebensmittelverordnung sowie
weitere Verordnungen im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
stellen die umfangreichste Anpassung des Lebensmittelrechts seit dem
Inkrafttreten des Lebensmittelgesetzes im Jahr 1995 dar. Im Rahmen des
Vernehmlassungsverfahrens gingen rund 1'300 Stellungnahmen ein, welche
sorgfältig geprüft und soweit als möglich umgesetzt wurden. Die Änderungen
treten, teilweise mit Übergangsfristen, auf den 1. Mai 2002 in Kraft.

Die Revision beseitigt bestehende Rechtsunsicherheiten und trägt der
Entwicklung des internationalen Lebensmittelrechts Rechnung, insbesondere
desjenigen der Europäischen Union. Zahlreiche Bestimmungen des
schweizerischen Lebensmittelrechts werden mit dem europäischen harmonisiert.
Das angepasste Lebensmittelrecht kommt den Anliegen der Lebensmittelbranche
insoweit nach, als diese im Einklang stehen mit den übergeordneten
Prinzipien der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung, namentlich dem
Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie dem Schutz
vor Täuschungen.

So hat der Bundesrat im Sinn eines verbesserten Jugendschutzes entschieden,
die Abgabe von vergorenen alkoholischen Getränken wie Wein und Bier an
Jugendliche unter 16 Jahren zu verbieten. Im Zeichen vermehrter Transparenz
und erhöhten Täuschungsschutzes stehen die neuen Bestimmungen der
Lebensmittelverordnung, wonach Zutaten, die bei der Bezeichnung eines
Lebensmittels besonders hervorgehoben werden, künftig mengenmässig zu
deklarieren sind. Neu gilt ebenfalls eine Deklarationspflicht für die
bedeutendsten allergenen Zutaten. Diese wichtige Neuerung ermöglicht es
Personen, welche an Lebensmittelallergien leiden, auch bei Fertigprodukten
die für sie unverträglichen Produkte zu meiden.
Im Zuge der Totalrevision der Zusatzstoffverordnung hat der Bundesrat 56
Zusatzstoffe neu zugelassen und 37 Zusatzstoffen die Zulassung entzogen.
Dieser Entscheid steht im Zusammenhang mit der Harmonisierung der
diesbezüglich inländischen Bestimmungen mit denjenigen der Europäischen
Union. Die Anpassung verschiedener Grenz- und Toleranzwerte in der
Hygieneverordnung oder der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung - so für E.
coli, Mykotoxine in Gewürzen, Urethan in Spirituosen und Nitrat bei einigen
Gemüsen - trägt aktuellen humantoxikologischen Erkenntnissen Rechnung.

Einen Überblick über die bedeutendsten Änderungen des Lebensmittelrechts und
die wichtigsten Revisionspunkte vermitteln die diese Pressemitteilung
begleitenden Pressedokumentationen. Weitere Dokumente zum Thema finden Sie
im Internet unter www.lm-revisionen.admin.ch.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Tel. 031 322 95 05