Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Terrorismusbekämpfung nicht als Freipass für Menschenrechtsverletzungen: Bundesrat Deiss vor der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 26. März 2002

Pressemitteilung

Terrorismusbekämpfung nicht als Freipass für Menschenrechtsverletzungen:
Bundesrat Deiss vor der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in
Genf

Bundesrat Joseph Deiss bekräftigte den allgemeingültigen und unteilbaren
Charakter der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. So dürfe es
heute nicht angehen, Gewalt und Rache an die Stelle von Recht und
Gerechtigkeit treten zu lassen, auch nicht im Kampf gegen den Terrorismus. -
Den Aufenthalt in Genf nutzt Bundesrat Deiss auch zu bilateralen Gesprächen,
u.a. mit seinen Amtskollegen aus Frankreich und Thailand.

Den anfänglichen Hinweis auf den Beitritt der Schweiz zur UNO verband der
Vorsteher des EDA mit der Bemerkung, die Schweiz, bereits Sitzstaat
zahlreicher für die Menschenrechte aktiver Institutionen, zeige hiermit,
dass sie solidarisch und mit dem Rest der Welt vereint an der Lösung der
vielen noch anstehenden Probleme, auch im Bereich der Menschenrechte,
mitarbeiten wolle.

Die Respektierung der Menschenrechte, eine dauernde Herausforderung, kennt
auch eine ganz aktuelle Dimension: alle Staaten können und müssen bei der
Behandlung ihrer Schwächsten und Randständigen, Kriminellen und Feinde,
fortschreiten darin, sich weg von der Spirale von Gewalt und Gegengewalt hin
zu Gerechtigkeit durch Recht zu bewegen. So dürfen etwa die Menschenrechte
nicht die indirekten Opfer des Terrorismus werden oder die direkten Opfer
des Kampfs gegen den Terrorismus. Vielmehr seien es die unantastbaren
Prinzipien des humanitären Völkerrechts, die das Rüstzeug zu diesem Kampf
abgeben müssen, so Bundesrat Deiss.

So seien auch die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle universell
gültig und die Schweiz appelliere an ihre Einhaltung. Bundesrat Deiss
erinnerte an die Konferenz vom 5. Dezember 2001 zur IV Genfer Konvention und
den besetzten Gebieten im israelisch-palästinensischen Konflikt und die
diesbezüglichen Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht.

Weiter setzte sich Bundesrat Deiss in seinem Votum gegen die Todesstrafe
ein, namentlich an die Vereinigten Staaten von Amerika, China und Saudi
Arabien appellierend. Was die Rechte von Minderheiten betrifft, so erwähnte
Bundesrat Deiss Tibet und forderte, für diese Region sei eine den Umständen
angemessene Form der Selbstbestimmung zu finden. Ein besorgtes Augenmerk
richte die Schweiz nach wie vor beispielsweise auch auf die Vorgänge in
Tschetschenien. Ein besonderes Anliegen der Schweiz ist letztlich die
Finalisierung des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention. Dieses
sieht namentlich einen universalen Mechanismus vor, der unangemeldete
Besuche von Inhaftierten ermöglichen soll.

Der vollständige Text der Deklaration von Bundesrat Deiss ist einsehbar
unter
http://www.eda.admin.ch/geneva_miss/f/home/confonu/cdh/dis02.html  oder
http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/recent/speech/speech_fc/2002.html

Für weitere Auskünfte: Daniela Stoffel, Information EDA, 031 322 30 53, 079
301 70 22