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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Keine Misshandlungen festgestellt, aber weitere Verbesserungen empfohlen

Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und Stellungnahme des Bundesrates

Bern, 25.3.2002. Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass sich der Anti-Folter-Ausschuss grundsätzlich befriedigt über seinen Besuch in der Schweiz gezeigt hat. Verschiedene Empfehlungen des Ausschusses - insbesondere jene betreffend die Ausschaffung von Ausländern auf dem Luftweg - sind bereits erfüllt oder auf dem Weg der Umsetzung.

Eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" besuchte vom 5. bis 15. Februar 2001 in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Freiburg, St. Gallen, Thurgau und Zürich verschiedene Erziehungs- und Strafanstalten, Polizeigefängnisse, eine psychiatrische Klinik, einen Grenzwachtposten sowie ein Ausschaffungsgefängnis. Bereits beim Abschluss ihres Besuches teilte die Delegation Vertretern des Bundes und der besuchten Kantone mit, dass sie keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen festgestellt hatte. In seinem Anfang August dem Bundesrat zugestellten Bericht äusserte sich der Ausschuss detailliert über die Verhältnisse in den besuchten Einrichtungen und richtete eine Reihe von Empfehlungen, Kommentaren und Informationsbegehren an die Schweizer Behörden.

Grosse Mehrheit korrekt behandelt

Der Bundesrat zeigt sich in seiner Stellungnahme befriedigt, dass die grosse Mehrheit der Personen, die von Ordnungskräften festgehalten worden sind, gegenüber dem Ausschuss ausgeführt haben, bei ihrer Festnahme und Einvernahme korrekt behandelt worden zu sein. Der Bundesrat legt in seinem zusammen mit den betroffenen Kantonen verfassten Bericht dar, welche Massnahmen ergriffen worden oder vorgesehen sind, um die Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen. Zudem enthält der Bericht Antworten auf die Kommentare und Informationsbegehren des Ausschusses.

Verschiedene Empfehlungen des Ausschusses bezüglich der Ausschaffung von Ausländern auf dem Luftweg sind auf dem Weg der Umsetzung oder bereits erfüllt. So verzichten die Kantone seit September 1999 bei Ausschaffungen auf Zwangsmittel, welche die Atmung behindern können. Verschiedene Vorschläge betreffend die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (z. B. Recht jeder inhaftierten Person, ab Beginn der Polizeihaft einen Anwalt beizuziehen) wird der Bundesrat bei der Auswertung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens berücksichtigen.

Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische Initiative zustande gekommene "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das von über 40 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Der Ausschuss organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991 und 1996 besucht.

Der Bericht des Bundesrates kann auf der Website des Bundesamtes für Justiz (http://www.ofj.admin.ch/d/index.html) unter "Tätigkeiten & Themen" / "Strafen und Massnahmen" abgerufen werden.

Weitere Auskünfte:

Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 33