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Die Schweiz ergreift Massnahmen gegenüber Simbabwe

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 19. März 2002

Pressemitteilung

Die Schweiz ergreift Massnahmen gegenüber Simbabwe

Der Bundesrat hat heute die Verhängung von Sanktionen gegenüber Simbabwe
beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Der Entscheid
erfolgt in Anbetracht der Manipulation der Präsidentschaftswahlen und der
andauernden Menschenrechtsverletzungen sowie angesichts der
Sanktionsbeschlüsse anderer Staaten, insbesondere der Europäischen Union und
der USA. Die gezielten Sanktionen betreffen die Blockierung von
Vermögenswerten sowie Reisebeschränkungen.

Die Massnahmen beschränken  die Reisemöglichkeiten von Regierungsvertretern
und blockieren deren allfällige Vermögenswerte in der Schweiz. Damit wird
auch vermieden, dass der Finanzplatz Schweiz zur Umgehung der Sanktionen
anderer Staaten missbraucht werden könnte. Personen und Institutionen, die
solche Gelder halten oder verwalten, müssen diese unverzüglich dem
Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) melden. Ebenfalls verboten ist die
Lieferung von Rüstungsgütern.

Die Sanktionen treffen somit gezielt Regierungsvertreter und nicht die
Zivilbevölkerung. Sie treten am 20. März in Kraft.

Der Bundesrat gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass in Simbabwe die
demokratischen Prinzipen möglichst bald wieder Berücksichtigung finden und
sich die Lage im Land stabilisiert.

Die Schweiz verfolgt auch die wirtschaftliche und humanitäre Entwicklung in
Simbabwe mit Aufmerksamkeit und Besorgnis und prüft laufend die
Notwendigkeit der Leistung von humanitärer Hilfe.

Für weitere Informationen:
Daniela Stoffel-Fatzer, Information EDA, 079 301 70 22
Seco, Information, 031 322 56 56