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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2001

PRESSEMITTEILUNG / bern, 19.3.2002

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahr 2001

Im zweiten Halbjahr 2001 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei
den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten
Halbjahr 2001, nämlich 14'286 gegenüber 15'969. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 22'167 Anfechtungen hängig, wovon 14'393
Fälle erledigt werden konnten.

Bei den erledigten Fällen kam in 6'277 Fällen (Vorsemester 7'475),
bzw. 43.61 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen	1'365	(2‘187)
Mietzinssenkungen	319	(282)
Anfangsmietzins	203	(56)
Kündigungsschutz	1'726	(1‘823)
Mietzinshinterlegung	431	(466)
andere Gründe	2'233	(2‘661)

In 3'119 (3'009) Fällen, bzw. 21.67 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen	240	(98)
Mietzinserhöhungen	589	(763)
Anfangsmietzinse	51	(50)
andere Gründe	2'239	(2'098)

In 1'025 (1'129) Fällen, bzw. 7.12 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
                   den	Kündigungsschutz	723	(756)
                   und die Mietzinshinterlegung	302	(373)

3'972 (5'169) Anfechtungen, bzw. 27.60 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
               durch	Rückzug oder Nichteintreten	3'181	(4‘084)	oder
               durch	Schiedsgericht	155	(98)

7'774 (7'888) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tel 032 / 654 91 30