Gewährleistung der geänderten Verfassungen von
sieben Kantonen
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 15.03.2002. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten
Verfassungen von sieben Kantonen zu gewährleisten.
Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:
- Kanton Luzern: neue Gemeindebestimmungen;
- Kanton Obwalden: Verkleinerung des Regierungsrates auf fünf
Mitglieder und Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für
Regierungsmitglieder;
- Kanton Glarus: Aufhebung der Amtsdauer für Lehrpersonen;
- Kanton Solothurn: Einführung des Öffentlichkeitsprinzips;
- Kanton Basel-Landschaft: Gerichtsreform und Verkürzung der
Behandlungsfrist für ausformulierte Volksinitiativen;
- Kanton Appenzell Innerrhoden: neuer Polizeiartikel;
- Kanton Thurgau: Abschaffung des Beamtenstatus.
Weitere Auskünfte:
Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 43 92
Jacques Bondallaz, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 40
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