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15. März 2002: Weltweiter Tag der Konsumentenrechte

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.3.2002

15. März 2002: Weltweiter Tag der Konsumentenrechte

Der Konsument hat Rechte. Der 15. März, der «weltweite Tag der
Konsumentenrechte», bietet Gelegenheit, die Öffentlichkeit für die
politischen Projekte zugunsten der Konsumenten sowie die aktuelle
Thematik Produktessicherheit zu sensibilisieren.

Der weltweite Tag der Konsumentenrechte erinnert hat die vier
Grundrechte der Konsumenten:
- das Recht auf Sicherheit - das Recht auf Auswahl - das Recht auf
Information - das Recht auf Anhörung.

Im Verlauf der Jahre fügte Consumer International (die internationale
Organisation der Verbraucherverbände) vier weitere Rechte hinzu: - das
Recht auf eine gesunde Umgebung - das Recht auf Konsumerziehung - das
Beschwerderecht - das Recht auf Qualität bei den Basisgütern.

Beim Wort "Konsument/Konsumentin" denkt man unweigerlich an eine
Person, die im Supermarkt ihren Einkaufwagen füllt oder ihre Einkäufe
in einem Geschäft tätigt. Dies ist nur die eine Seite. Wir sind alles
Konsumenten und unsere Lebensweise wird vom Konsum bestimmt, denn der
Konsum ist in vielen Belangen des täglichen Lebens präsent. Als
Empfänger der Waren und der Dienstleistung sind Konsumenten aktive
Wirtschaftsteilnehmer.

Der Staat hat hier Massnahmen ergriffen, um den Konsumenten einen
hohen Gesundheits- und Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Dies gilt
insbesondere für die Transparenz: so sind die Hersteller und Verteiler
verpflichtet, Herkunft, Produktionsmethoden sowie Risiken des
Produktes anzugeben. Die getroffenen Massnahmen sehen auch eine
aktivere Beaufsichtigung des Marktes vor. In Bezug auf die allgemeine
Sicherheit von Waren und Dienstleistungen prüft der Bundesrat
gegenwärtig eine Ausweitung der Zusammenarbeit und der Information. Im
Mittelpunkt stehen dabei die Interessen der Konsumenten, damit das
Vertrauen gestärkt werden kann.

Auskünfte:
Monique Pichonnaz Oggier, Leiterin Eidgenössisches Büro für
Konsumentenfragen, Tel. 031 / 322 20 46 
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