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Freier Personenverkehr: Zwei praktische Führer

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 12.3.2002

Freier Personenverkehr: Zwei praktische Führer

Das Integrationsbüro EDA/EVD publiziert zusammen mit dem Bundesamt für
Ausländerfragen (BFA) und der Direktion für Arbeit im
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) zwei praktische Führer über
die Änderungen, die sich mit dem Inkrafttreten des bilateralen
Abkommens über die Freizügigkeit der Personen ergeben. Die beiden
Broschüren richten sich sowohl an Schweizerinnen und Schweizer, die
sich in einen EU-Mitgliedstaat begeben, als auch an EU-Bürgerinnen und
-Bürger, die in die Schweiz kommen.

Was ist gegenüber der heutigen Situation neu? Für wen gilt das
Personenverkehrsabkommen? Wann genau treten die Bestimmungen des
Abkommens in Kraft? Wo gilt das Abkommen? Die Antworten auf diese und
viele weitere Fragen finden sich in den beiden Broschüren, die im
Internet unter der Adresse www.europa.admin.ch zu finden und zu
bestellen sind oder bei folgender Stelle angefordert werden können:
BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern,
www.bbl.admin.ch/bundespublikationen.

BBL-Bestellnummern: Schweizerinnen und Schweizer in der EU: 201.348d,
201.348f, 201.348i, 201.348e. EU-Bürgerinnen und -Bürger in der
Schweiz: 201.349d, 201.349f, 201.349i, 201.349e.

Das Integrationsbüro EDA/EVD veröffentlicht zudem eine Neuausgabe der
CD-ROM mit den Texten der sieben bilateralen Abkommen in vier
Sprachen. Diese CD-ROM kann ebenfalls unter www.europa.admin.ch
bestellt werden.

Auskünfte:
José Bessard, Tel. 031 322 26 40, jose.bessard@seco.admin.ch