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Provisorische Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich

Medienmitteilung

Provisorische Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich

Neue Wochenendregelung gelangt zur Auflage

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt eine weitere provisorische
Änderung des Be-triebsreglements für den Flughafen Zürich in die öffentliche
Auflage. Es handelt sich um die Umsetzung der Flugbeschränkungen an
Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ab dem 27. Oktober 2002. Sie bilden
einen der Eckpunkte des neuen Staatsvertrags zwischen der Schweiz und
Deutschland. Die 30-tägige Einsprachefrist beginnt am 18. März 2002.

Gemäss der von der Flughafen Zürich AG (Unique) beim BAZL beantragten
Änderung soll an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen
5.30 und 9.00 Uhr von Osten auf die Piste 28 und von Süden auf die Piste 34
angeflogen werden. Am Abend erfolgen die Anflüge ab 20.00 Uhr bis 00.30 Uhr
auf die Piste 28, ausnahmsweise auf die Piste 34. Sind diese Pisten nicht
benützbar, wird wie bisher von Norden her auf die Pisten 14 und 16
angeflogen. Neu soll an diesen Tagen zwischen 06.00 und 07.00 Uhr von den
Pisten 32 und 34 Richtung Norden gestartet werden.

Mit dieser Änderung des Betriebsreglements setzt der Flughafen einen
weiteren Eckpunkt des neuen Staatsvertrags Schweiz?Deutschland, der noch der
Ratifikation durch die Eidg. Räte bedarf, um. Die verlängerte Sperre an
Wochenenden untersagt An- und Abflüge über deutsches Gebiet zwischen 20.00
und 09.00 Uhr. Bereits seit dem 19. Oktober 2001 in Kraft ist die
Nachtflugrege-lung mit einer Flugsperre über Deutschland von 22.00 bis 06.00
Uhr.

Die neue Änderung hat aber ebenso wie die seit letztem Oktober geltende nur
provisorischen Cha-rakter. Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglements
wurde nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags mit dem
Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) im
Herbst 2001 in Angriff genommen. Ziel dieses Prozesses ist es, bis im August
eine Betriebsvari-ante als Grundlage für das künftige Betriebsreglement
vorzuschlagen. Daran beteiligt sind nebst dem Flughafen Zürich, dem
Flugsicherungsunternehmen Skyguide und Crossair auch 14 Kantone und die in
das Verfahren involvierten Bundesstellen. Das BAZL geht davon aus, dass der
Entwurf der Flughafen Zürich AG für das neue Reglement Ende Jahr vorliegen
wird.

Die öffentliche Auflage der Betriebsreglements-Änderung beginnt am 18. März
2002 und dauert bis 17. April. Das BAZL hört die vom Flughafenbetrieb
tangierten Kantone Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie die
deutschen Landkreise Konstanz und Waldshut direkt an. Einspre-cher können
den Entscheid des BAZL, der im Sommer zu erwarten ist, an die
Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation (UVEK) weiterziehen.

Bern, 12. März 2002

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Information

Auskunft: Adrian Nützi, Projektleiter, Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL),
Telefon 031 325 98 33