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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Geschäftsbericht 2001: neue Herausforderungen für den Bundesrat

Unvorhergesehene Ereignisse haben letztes Jahr die Grenzen des Planbaren mit aller Deutlichkeit aufgezeigt. Dies geht aus dem Geschäftsbericht 2001 des Bundesrates hervor. Die Anschläge vom 11. September in den USA und deren Folgen, die Swissair-Krise, die Katastrophe am Gotthard usw. haben den Bundesrat vor neue Herausforderungen gestellt. Insgesamt konnte er bloss etwas mehr als die Hälfte der Ziele, die er sich gesetzt hatte, realisieren oder überwiegend realisieren.

Bewältigung der Swissair-Krise

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 führten auch zu einer zusätzlichen Verschärfung der Situation im zivilen Luftverkehr und stürzten die schon mit grossen Problemen kämpfenden Unternehmen der SAirGroup Holding in eine fast ausweglose Krise. Um die im öffentlichen Interesse liegende Anbindung der Schweiz ans internationale Flugnetz sicherzustellen, Standortvorteile zu wahren, bestehendes Know how zu erhalten und massive Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, übernahm der Bundesrat eine führende Rolle bei der Bewältigung der Swissair-Krise.

Weitere bilaterale Verhandlungen mit der Europäischen Union

Der Bundesrat bekräftigte seine kurz-, mittel- und langfristigen Prioritäten in Sachen europäische Integrationspolitik. Kurzfristig haben das Inkrafttreten und die Umsetzung der bereits ausgehandelten bilateralen Verträge (Bilaterale I) oberste Priorität. Mittelfristig soll die Priorität auf die neuen bilateralen Verhandlungen (Bilaterale II) gelegt werden. Längerfristig hält der Bundesrat am EU-Beitritt fest. Dazu jedoch müssen vorgängig die Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllt sein, die der Bundesrat in seinem Aussenpolitischen Bericht 2000 festgelegt hat. Der Ausbau des Netzes von bilateralen Verträgen ist für den Bundesrat somit gegenwärtig der einzige verfügbare Weg zur Lösung der Probleme, die zwischen der Schweiz und der EU auftreten können, sowie zur Vertiefung und Erweiterung des Verhältnisses Schweiz – EU. Im Berichtsjahr konnten in vier Bereichen neue bilaterale Verhandlungen mit der EU aufgenommen werden.

Reform der staatlichen Institutionen

Der Bundesrat verabschiedete nach rund zehnjähriger Vorarbeit die erste Botschaft zum Neuen Finanzausgleich. Damit sollen der Föderalismus neu belebt und das Prinzip der Subsidiarität gestärkt werden, indem Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen wo immer möglich entflochten werden. Mit der Staatsleitungsreform will der Bundesrat die politische Führung stärken, zusätzlichen Handlungsspielraum und Fachkompetenz gewinnen sowie den Einfluss der Verwaltung auf den politischen Gestaltungsprozess begrenzen. Er hiess ausserdem auch die Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege gut. Die Vorlage enthält eine umfassende Neuregelung von Organisation und Verfahren des Bundesgerichts, seiner Vorinstanzen und der Rechtsmittel, die an das oberste Gericht führen.

Konsolidierung des Systems der sozialen Sicherheit

Der Bundesrat will einen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der stark verschuldeten Invalidenversicherung (IV) leisten, indem er mit der Botschaft zur 4. IV-Revision Massnahmen auf Ausgaben- und Einnahmenseite sowie gezielte Anpassungen im Leistungsbereich vorschlägt. Des Weiteren genehmigte er die Botschaft zur 3. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG). Er ist überzeugt, dass der vorliegende Entwurf eine ausgewogene, konsensfähige Lösung darstellt, mit welcher die Finanzierung der Versicherung langfristig sichergestellt werden kann.

Innovationen im Gesundheitsbereich

Mit der Botschaft zum Betäubungsmittelgesetz fällte der Bundesrat einen wichtigen Entscheid über die zukünftige Ausrichtung der schweizerischen Drogenpolitik. Zudem verabschiedete er die Botschaft zum Transplantationsgesetz, mit welchem der Mensch insbesondere in Fällen, wo die Transplantationsmedizin auf ihn selber angewendet wird, in seiner Würde, Persönlichkeit und Gesundheit optimal geschützt werden soll.

Gedruckt und elektronisch erhältlich

Die gedruckte Fassung des bundesrätlichen Geschäftsberichts 2001 kann unter Beilage einer adressierten Klebeetikette beim BBL, 3003 Bern, gratis bezogen werden. Das 73-seitige Dokument kann ebenso elektronisch bestellt werden (E-Mail: verkauf.zivil@bbl.admin.ch). Schliesslich ist der Bericht auch auf der Website der Bundesverwaltung (http://www.admin.ch; Rubrik: Was gibts Neues?) einzusehen.

Gleichzeitig mit dem Bericht über seine Geschäftsführung verabschiedete der Bundesrat auch einen Bericht über die Schwerpunkte der Verwaltungsführung 2001. Ausserdem nahm er Kenntnis von den Geschäftsberichten der Rekurskommissionen.

 

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information

Für Rückfragen:

André Nietlisbach, Sektion Strategie und Planung, Tel. 031 / 322 38 90

 

 

Bern, 11. März 2002