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Neues Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer

Bundesrat verabschiedet Botschaft und Entwurf des neuen Gesetzes

Bern, 08.03.2002. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft und den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) verabschiedet. Es regelt insbesondere die Zulassung und den Aufenthalt von erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern ausserhalb des EU- und EFTA-Raums, die nicht zum Asylbereich gehören. Erstmals werden auch die Grundsätze und Ziele der Integration von Ausländerinnen und Ausländern bezeichnet und entsprechende Koordinationsinstrumente geschaffen.

Der Gesetzesentwurf sieht einerseits Verbesserungen und administrative Erleichterungen für die dauerhaft in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer vor. Andererseits wird die Zulassung zur Erwerbstätigkeit von Personen ausserhalb der EU und der EFTA-Staaten detailliert geregelt. Die Instrumente zur Durchsetzung des Ausländerrechts werden verstärkt.

Die Schaffung des neuen Ausländergesetzes ist ein weiteres zentrales Element der Migrationspolitik des Bundesrats. Der Ausländerbereich wird nun umfassend auf Gesetzesstufe (bisher hauptsächlich in Verordnungen des Bundesrats) geregelt. Dadurch wird das Parlament bei der Festlegung der Ausländerpolitik direkt mit einbezogen.

Der Gesetzesentwurf enthält drei zentrale Elemente:

Zulassungssystem

Die Zulassung von Angehörigen der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten richtet sich nach dem Freizügigkeitsabkommen. Die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten wird im Gesetzesentwurf auf dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte begrenzt. Diese im Grundsatz bereits seit 1991 verfolgte Politik wird auf Gesetzesstufe festgeschrieben. Es gilt nun, erste Erfahrungen mit dem Freizügigkeitsabkommen abzuwarten. Dieses Zulassungssystem wurde von einer Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet.

Verbesserte Rechtsstellung und Förderung der Integration

Die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer wird verbessert. Erschwernisse insbesondere beim Berufs-, Stellen- oder Kantonswechsel sowie beim Familiennachzug werden abgebaut. Das erleichtert die Integration, vereinfacht die Verfahren für Arbeitgeber und Behörden und stellt eine einheitliche Anwendung des Gesetzes sicher. Zudem erfolgt in diesen Bereichen eine Annäherung an die Bestimmungen im Freizügigkeitsabkommen für Angehörige von EU- und EFTA-Staaten.

Im Bereich Integration werden Grundsätze und Ziele aufgelistet. So sollen sich Ausländerinnen und Ausländer, die längere Zeit hier leben, leichter am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben beteiligen können. Allerdings wird vorausgesetzt, dass sie selber Anstrengungen für ihre eigene Integration unternehmen. Es werden neue Instrumente geschaffen, um z.B. die verschiedenen Integrationsmassnahmen auf Bundes- und Kantonsebene besser zu koordinieren. Zu diesem Zweck sollen die Kantone eine Ansprechstelle für Integrationsfragen bezeichnen.

Wie im Asylbereich kann der Bund neu auch für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer eine Rückkehrhilfe gewähren, wenn sie sich in einer besonders schwierigen Notlage befinden. Der Bundesrat erhält weiter die Kompetenz, zum Schutz der Opfer von Menschenhandel Erleichterungen bei der Zulassung vorzusehen.

Griffige Massnahmen zur Einhaltung des Gesetzes und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Der Missbrauch des geltenden Rechts durch eine kleine Minderheit der Ausländerinnen und Ausländer macht neue Massnahmen erforderlich, insbesondere gegen das Schlepperwesen, die Schwarzarbeit und Scheinehen. Eine neue Bestimmung im ZGB sieht vor, dass bei offensichtlichen Scheinehen die Trauung verweigert werden kann.

Für die technische Überwachung der Ankunft von Flugpassagieren wird die notwendige Rechtsgrundlage geschaffen. Sie dient der Verbesserung der Personenkontrolle an der Grenze und der Durchsetzung der Sorgfalts- und Betreuungspflichten von Luftverkehrsunternehmen (Carrier-Sanctions).

Die Geschichte des neuen Ausländergesetzes

Im Herbst 1998 erhielt eine Expertenkommission vom Bundesrat den Auftrag, den Entwurf für eine Totalrevision des geltenden Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) auszuarbeiten. Im Interesse einer klaren Ausgangslage wurde dieser Entwurf erst nach der Abstimmung über das Freizügigkeitsabkommen in die Vernehmlassung gegeben. Diese dauerte vom Juli bis November 2000. Die Meinungen zu den einzelnen Bestimmungen gingen weit auseinander, insbesondere was die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Erwerbstätigkeit, den Familiennachzug sowie die Gewährung von Rechtsansprüchen betrifft.

Im Juni 2001 nahm der Bundesrat Kenntnis vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und beschloss, an den wesentlichen Grundzügen des Vernehmlassungsentwurfs festzuhalten. Nachdem das Freizügigkeitsabkommen mit der EU voraussichtlich in der ersten Hälfte 2002 in Kraft treten wird, soll nun auch für die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten ein modernes Gesetz geschaffen werden.

 

Weitere Auskünfte:

Informationsdienst BFA, Tel. 031 325 90 65