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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Inkrafttreten des Designgesetzes und Teilrevision der Markenschutzverordnung

Neuer gesetzlicher Rahmen für den Schutz von Design

Bern, 8.03.2002: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das neue Designgesetz auf den 1. Juli 2002 in Kraft zu setzen. Damit ist für die Schweiz auch der Weg frei, die neueste Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (Genfer Akte) zu ratifizieren.

Das neue Designgesetz wird das mehr als 100-jährige Muster- und Modellgesetz ablösen, das den gesteigerten Anforderungen der modernen Wirtschaft nicht mehr genügt. Wichtigstes Anliegen der Totalrevision war es deshalb, den Schöpfern von Designs einen wirkungsvollen und zeitgemässen Schutz zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig werden die unbestrittenen Stärken des geltenden Gesetzes, insbesondere das einfache und schnelle Eintragungsverfahren, soweit als möglich beibehalten.

Das neue Gesetz berücksichtigt die rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene. Die Bestimmungen über den zivil- und strafrechtlichen Schutz wurden grundlegend überarbeitet und die Systematik mit den übrigen Erlassen des Immaterialgüterrechts harmonisiert. Die maximale Schutzdauer beträgt neu 25 Jahre (bisher höchstens 15 Jahre). Künftig werden überdies alle eingetragenen Designs bildlich veröffentlicht. Nicht zuletzt unterstreicht der neue Name – Designgesetz – den Anspruch der Revision, ein modernes und effektives Schutzrecht zur Verfügung zu stellen.

Gleichzeitig mit dem Designgesetz tritt auch eine neue Ausführungsverordnung in Kraft. Ausserdem wurde die Markenschutzverordnung in verschiedenen verfahrensrechtlichen Aspekten dem neuen Designrecht angepasst. Schliesslich bedingt die Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes auch eine Überarbeitung der Gebührenordnung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Designgesetzes ist für die Schweiz der Weg frei für eine Ratifizierung der Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle. Bei diesem Staatsvertrag handelt es sich um ein internationales Registrierungsabkommen, das es ermöglicht, mit einer einzigen Eintragung beim Internationalen Büro in Genf Schutz in allen Mitgliedstaaten zu erhalten. Schweizer Designschaffende erhalten dadurch erleichterten Zugang zu einem grenzübergreifenden Schutz.

Weitere Auskünfte:

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
– Felix Addor (031 322 48 02,
felix.addor@ipi.ch)
– Jürg Herren (031 322 49 94,
juerg.herren@ipi.ch)