Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Weichen für Erhaltung und Ausbau der Schiene gestellt

MEDIENMITTEILUNG

Weichen für Erhaltung und Ausbau der Schiene gestellt

Der Bundesrat hat wichtige Weichen für die Zukunft des öffentlichen Verkehrs
in der Schweiz gestellt. Er hat die Botschaft über die Leistungsvereinbarung
mit den SBB für 2003-2006 an das Parlament verabschiedet. Wichtigstes Ziel
ist die Substanzerhaltung des Schienennetzes. Dazu kommen die Abgeltung der
ungedeckten Betriebskosten sowie Erweiterungsinvestitionen. Der
Zahlungsrahmen umfasst 6,025 Milliarden Franken. Im weitern wurden
Stossrichtung und das weitere Vorgehen bei der 2. Etappe der Bahn 2000
festgelegt. Vorgesehen ist ein nationales Basisangebot, das mit einem
bedarfsgerechten Regionalverkehr ergänzt wird. Der Botschaftsentwurf soll im
Sommer 2003 in die Vernehmlassung gehen. Der Baubeginn erfolgt ab 2010.

In der neuen Leistungsvereinbarung legen Bund und SBB die Ziele für die
Entwicklung der Infrastruktur und die strategischen Vorgaben im Personen-
und Güterverkehr für die nächsten vier Jahre fest. Um diese Zielsetzungen zu
erreichen, beantragt der Bundesrat dem Parlament 6'025 Mio. Franken. Dieser
Betrag entspricht real der Leistungsvereinbarung 1999-2002.

Die SBB AG verpflichtet sich in der neuen Leistungsvereinbarung, die
verkehrspolitischen Ziele des Bundes zu unterstützen. Im Personen- und
Güterverkehr leistet sie einen massgeblichen Beitrag zur Erhöhung des
Schienenanteils und zur Erreichung des Verlagerungsziels. Bei der
Infrastruktur schafft sie mit einer sorgfältigen Unterhalts- und
Investitionsplanung die Voraussetzungen für eine pünktliche und
störungsfreie Verkehrsabwicklung. Weiter gewährleistet sie eine
diskriminierungsfreie Trassenvergabe. Im Verkehrsbereich muss die SBB AG ein
positives Ergebnis erwirtschaften. Wo - wie etwa beim regionalen
Personenverkehr und im Wagenladungsverkehr - der Betrieb die Kosten nicht
deckt, kann die öffentliche Hand Leistungen gegen Abgeltungen der
ungedeckten Kosten bestellen. Beim Betrieb des Streckennetzes der SBB
verpflichtet sich der Bund, die geplanten ungedeckten Kosten abzugelten. Das
sind für rund 1'900 Mio. Franken. Der Infrastrukturbereich der SBB muss
unter Berücksichtigung der Erlöse aus Trassenverkäufen, der vereinbarten
Abgeltungen und Investitionsbeiträge sowie der festgelegten
Ausgleichszahlungen aus dem Bereich Liegenschaften ein ausgeglichenes
Ergebnis erzielen.

Wichtigste lnvestitionen

? Für die Substanzerhaltung (Ersatz, Modernisierung) sind ca. 3'600 Mio.
Franken vorgesehen, wobei geeignete Massnahmen zur Rationalisierung und
Leistungssteigerung zu ergreifen sind.  Schwerpunkt der
Investitionstätigkeit ist der Systemwechsel auf das auf europäischer Ebene
normierte Zugsicherungssystem ETCS (European Train Control System). Dieses
international harmonisierte System dient primär der Sicherheit und
erleichtert den Netzzugang. Die zur Umsetzung erforderlichen
Führerstandsignalisierung kostet zusätzlich 130 Mio. Franken.

? Für die Weiterentwicklungen des bestehenden Netzes stehen im
Zahlungsrahmen rund 525 Mio. Franken zur Verfügung. Diese werden zum einen
für Massnahmen zur Leistungssteigerung im Nord-Süd-Güterverkehr
(Verlagerungsauftrag) und zum anderen im Bereich der Agglomerationen, u.a.
in Basel, Bern, Genf, Zürich und Zug eingesetzt.

Nach den Beratungen in den Kommissionen von National- und Ständerat
entscheidet das Parlament im Herbst 2002 über die Beschlüsse zur
Leistungsvereinbarung, den zugehörigen Zahlungsrahmen und den
Verpflichtungskredit für die Führerstandsignalisierung. Die neue
Leistungsvereinbarung muss dann am 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Bahn 2000 2. Etappe: SBB entwickeln Basisangebotskonzept

Grosse Erweiterungsprojekte, die einen markanten Marktanteilsgewinn
gegenüber dem Privatverkehr erlauben, werden nicht über die
Leistungsvereinbarung finanziert, sondern über den FinöV-Fonds. Ein solches
Projekt ist die Bahn 2000 2. Etappe, über deren Stossrichtung der Bundesrat
entschieden hat: Dabei soll das Knotenprinzip im Fernverkehr optimiert, die
für die Verlagerung notwendigen Kapazitäten im Güterverkehr erweitert und
das Angebot beim Agglomerationsverkehr verbessert werden. Die SBB erarbeiten
zurzeit im Auftrag des Bundes zusammen mit Kantonen und Transportunternehmen
ein nationales Basisangebotskonzept, das rund 4 Mrd. Franken kostet. Der
öffentliche Verkehr soll gezielt dort ausgebaut werden, wo die grösste
Nachfrage und die besten Marktchancen bestehen. Dabei werden folgende
Projekte geprüft:

? Beschleunigung der Strecken Bern - Lausanne und Zürich - St. Gallen
(Aufwertung Knoten Lausanne und St. Gallen)

? Neue Kapazitäten auf der Nord-Süd-Achse, insbesondere neuer
Juradurchstich, sowie der Ausbau einzelner Zufahrtsstrecken zur NEAT (Bern -
Thun, Gotthard Nord und Süd) und Lugano - Milano

? Neue Kapazitäten auf der Ost-West-Achse, insbesondere ein zweiter
Heitersbergtunnel sowie die Leistungssteigerung zwischen Zürich -
Zürich-Flughafen - Winterthur.

Das Basisangebot mit einem Kostenrahmen von vier Mrd. Franken wird mit
Optionen der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs
um 1,9 Mrd. Franken ergänzt. Im Vordergrund stehen verschiedene
Verbesserungen in den Agglomerationen, insbesondere der Ausbau der
S-Bahnsysteme in Basel, Bern, Lausanne, Luzern, St. Gallen, Tessin und Genf.
Die laufenden Arbeiten werden zeigen, ob diese Bauvorhaben alle realisiert
werden können.

Das Basisangebotskonzept und die zusätzlichen Optionen werden im Herbst 2002
vom BAV bewertet. Der Vernehmlassung wird voraussichtlich vor den
Sommerferien 2003 eingeleitet. Die Botschaft soll den Eidg. Räten 2004
vorgelegt werden. Sofern der Parlamentsentscheid 2004/2005 vorliegt, kann ab
ca. 2010 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für das
Jahr 2020 vorgesehen.

Bern, 8. März 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, T: 031 322 36 4