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Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 1.3.2002

Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Die Beratende Kommission Landwirtschaft hat sich mit den Ergebnissen
der Vernehm-lassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik
(Agrarpolitik 2007) auseinandergesetzt und unter Würdigung derselben
ihre Empfehlungen an den Bundesrat formuliert. Die Kommission ist der
Auffassung, dass gestützt auf eine umfassende Standortbestimmung und
Analyse der wirtschaftlichen Situation der Landwirtschaft eine
Weiterentwicklung der Agrarpolitik auf dem eingeschlagenen Weg
notwendig ist, um die multifunktionalen Leistungen der Landwirtschaft
auch in Zukunft sicherstellen zu können.
Die Frist der vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement im September 2001
eröffneten Vernehm-lassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik
(Agrarpolitik 2007) ist am 10. Januar abgelaufen. An ihrer Sitzung vom
28. Februar 2002 hat sich die Beratende Kommission über die Ergebnisse
ins Bild gesetzt und eine Wertung verschiedener wichtiger Punkte der
Vernehmlassungsunter-lage vorgenommen. Vor diesem Hintergrund zieht
die Kommission im Hinblick auf das weitere Vorgehen insbesondere
folgende Schlüsse:
• In Anbetracht der Herausforderungen, mit denen die Landwirtschaft
konfrontiert sein wird, ist eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik
auf dem Fundament des Verfassungsartikels (Art. 104) sowie abgestimmt
auf die Grundzüge und Ziele der Agrarpolitik 2002 unabdingbar. Neue
Massnahmen zur Beschleunigung des Strukturwandels sind nicht
erwünscht. Ausser-dem ist die Kommission besorgt ob der hohen
Regelungsdichte.
• Damit die Milchwirtschaft ihre Marktanteile bei offeneren Grenzen
behaupten kann, befür-wortet die Kommission eine weitere
Flexibilisierung der Milchmarktordnung. Dazu soll die Kompetenz für
die Regelung des Zielpreises und der Milchkontingentierung an den
Bundes-rat übertragen werden (Kann-Formulierungen). Das Konzept für
einen allfälligen Ausstieg aus der Milchkontingentierung ist vorgängig
weiter zu vertiefen, und die Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit der
Kontingentsübertragung (hohe Kosten) sind zu korrigieren.
• Beim Fleischimport drängt sich aus Sicht der Kommission kurzfristig
kein Systemwechsel auf, hingegen sollen Alternativen geprüft werden.
In Anbetracht der hohen Kosten für die BSE-bedingte Entsorgung von
Tierabfällen sind Lösungen über eine finanzielle Mitbeteili-gung auch
der öffentlichen Hand zu suchen.
• Weil die Direktzahlungen eine Abgeltung für die erbrachten
gemeinwirtschaftlichen und öko-logischen Leistungen der Landwirtschaft
darstellen, sollen die Bezugsgrenzen - wie im Ver-nehmlassungsbericht
vorgeschlagen - bereinigt werden.
• Zur Stärkung des Vertrauens der Konsumentinnen und Konsumenten in
die Qualität und Sicherheit der Nahrungsmittel befürwortet die
Kommission eine verbesserte Koordination des Vollzugs im Bereich der
Kontrollen und der Verfolgung von Zuwiderhandlungen bei den
geschützten Kennzeichnungen, der Ein- und Ausfuhr sowie der
Deklaration.
• Aus strukturpolitischen Überlegungen schlägt die Kommission im
bäuerlichen Bodenrecht eine angemessene Erhöhung des
Mindestarbeitszeitbedarfs vor, welcher für die öffentlich-rechtliche
Anerkennung als landwirtschaftliches Gewerbe massgebend ist.
• Die Mittel zur Finanzierung der Landwirtschaft in den Jahren
2004-2007 sollen gegenüber den aktuellen Zahlungsrahmen 2000-2003 in
der Grössenordnung von 350 Mio. Franken er-höht werden, wie im
Vernehmlassungsbericht vorgeschlagen wurde.
Diese Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik sind an den
Bundesrat gerichtet, welcher voraussichtlich Ende Mai 2002 seine
Botschaft an das Parlament verabschieden wird.

Auskünfte:
Staatsrat Dr. Urs Schwaller, Präsident Beratende Kommission, Tel. 026
/ 305 31 00