Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Nahtlose Übernahme des Langstreckenverkehrs durch Crossair garantiert

MEDIENMITTEILUNG

Nahtlose Übernahme des Langstreckenverkehrs durch Crossair garantiert

Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
hat der Crossair auf den 31. März 2002 die Streckenkonzessionen zum Betrieb
von 38 Langstreckenfluglinien erteilt. Voraussetzung dafür ist allerdings,
dass Crossair bis zu diesem Termin die Anforderungen für die erweiterte
Betriebsbewilligung erfüllt.

Damit die Crossair unter der Marke «Swiss» den Langstreckenverkehr der
Swissair auf den Flugplanwechsel vom 31. März 2002 nahtlos übernehmen kann,
hat das UVEK ihr die Streckenkonzessionen zum Betrieb von 38
Langstreckenfluglinien erteilt. Die Streckenkonzessionen sind unter anderem
nötig, damit die Crossair die Verkehrsrechte und Betriebsbewilligungen von
den ausländischen Zivilluftfahrtbehörden erhalten kann. Sie werden aber nur
wirksam, wenn Crossair bis am 31. März sämtliche Anforderungen für die
erweiterte Betriebsbewilligung sowie für ein ergänztes
Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operatior Certificate, AOC) erfüllt.

Das AOC bietet Gewähr, dass ein Unternehmen sowohl Betrieb wie auch
Unterhalt gemäss den europäischen Normen JAR-OPS sicherstellen kann.
Crossair verfügt zwar bereits über eine Betriebsbewilligung und ein AOC,
allerdings bloss für den Kurz- und Mittelstreckenbereich. Um den
Langstreckenverkehr aufnehmen zu können, braucht das Unternehmen eine
Erweiterung der beiden Dokumente. Die entsprechenden Arbeiten laufen derzeit
noch. Das für die Erteilung von Betriebsbewilligung und AOC zuständige
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat einen Teil der Unterlagen geprüft
und genehmigt. Die definitive Ausstellung der beiden Dokumente sollte im
Verlauf des Monats März möglich sein.

Die Konzessionen für zuvor von der Swissair betriebene Kurz- und
Mittelstreckenfluglinien hatte Crossair Anfang beziehungsweise Ende Dezember
2001 bekommen.

Bern, 1. März 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Daniel Göring, Informationsbeauftragter BAZL, Telefon 031 324 23
35