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KKW Beznau II will unbefristete Betriebsbewilligung

MEDIENMITTEILUNG

KKW Beznau II will unbefristete Betriebsbewilligung

Am 17. November 2000 hat die Nordostschweizerische Kraftwerke (NOK) ein
Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des
Kernkraftwerks Beznau II (KKB II) eingereicht. Die nun vollständig
vorliegenden Unterlagen werden vom 5. März bis 5. Juni 2002 öffentlich
aufgelegt.

Am 12. Dezember 1994 hatte der Bundesrat der NOK eine bis am 31. Dezember
2004 befristete Betriebsbewilligung für das KKB II erteilt. Mit dem Gesuch
vom 17. November 2000 ersuchte die NOK um Aufhebung dieser Befristung. Sie
begründete dies wie folgt:

- sämtliche Bedingungen und Auflagen der Betriebsbewilligung seien erfüllt,
das KKB II entspreche somit vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen,

- eine Befristung der Betriebsbewilligung sei sicherheitstechnisch nicht
relevant, da die Behörde in Ausübung der Aufsicht jederzeit weitere
Anordnungen treffen könne,

- die Sicherheitsauflagen seien auf eine zeitlich nicht befristete
Betriebsbewilligung ausgelegt,

- der Entwurf zu einem Kernenergiegesetz sehe keine Befristung der
Betriebsbewilligungen von KKW vor.

Das Gesuch und die kürzlich eingegangenen Unterlagen (Sicherheitsbericht und
Hauptbericht der Probabilistischen Sicherheitsanalyse) werden vom 5. März
bis am 5. Juni 2002 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, beim
Bezirksamt Zurzach, bei der Gemeindeverwaltung Döttingen und beim Bundesamt
für Energie (BFE) in Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

Gegen die Erteilung der Bewilligung können diejenigen Personen und
Organisationen Einsprache erheben, die durch den Betrieb des KKB II in
besonderem Masse betroffen sind. Die Einsprachen sind innert der
Auflagefrist beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, einzureichen.

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die Eidg.
Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) werden das Gesuch
prüfen. Das Gutachten der HSK und die Stellungnahme der KSA werden in einem
späteren Zeitpunkt ebenfalls öffentlich aufgelegt.

Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2004 über das
Gesuch entscheiden.

Bern, 1. März 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Philippe Huber, Bundesamt für Energie, Tel.: 031 / 322 56 52