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Pouletimporte aus China<BR> Vorläufiger Importstop und Zertifizierungspflicht

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.2.2002

Pouletimporte aus China
Vorläufiger Importstop und Zertifizierungspflicht Seit letzter Woche haben die Kantonalen Laboratorien gezielte Kontrollen bei Pouletimporten aus China durchgeführt. Aufgrund der vorliegenden Resul-tate verfügen die Bundesämter für Veterinärwesen (BVET) und Gesundheit (BAG) heute einen Importstop. Künftig muss Pouletfleisch aus China eine Zertifizierung aufweisen und zusätzlich in der Schweiz auf Antibiotikarück-stände geprüft werden. In sechs von fünfzig Proben der zur Zeit laufenden Kontrollen haben die Kantonalen Laboratorien Antibiotikarückstände festgestellt. In vier Fällen handelt es sich um Enrofloxacin; die Rückstände lagen zweimal über dem Grenzwert. Bei zwei weiteren Proben wurden Spuren von Chloramphenicol fest-gestellt. Chloramphenicol ist ein Antibiotikum, das in der Schweiz verboten ist. Die gefunden Werte verstossen gegen die Lebensmittelgesetzgebung. Deshalb verlangen BAG und BVET künftig bei Pouletimporten aus China ein amtliches Unbedenklichkeits-Zertifikat. Zudem werden sämtliche importierten Produkte in der Schweiz kontrolliert, bevor sie auf den Markt gelangen. Der Aufbau dieses zusätzlichen Zertifizierungs- und Kontrollsystems nimmt meh-rere Wochen in Anspruch. Bis dahin gilt der heute (27.2.02) verfügte Im-portstop. Bereits eingeführte, sich am Lager und beim Zoll befindliche Ware sowie aus den Regalen zurückgenommene Produkte müssen chargenweise geprüft werden, bevor sie dem Markt zugeführt werden. Diese Kontrollen erfolgen un-ter der Aufsicht der Kantonalen Laboratorien. Bundesamt für Veterinärwesen / Bundesamt für Gesundheit Medien und Kommunikation Auskünfte: BAG, Medien und Kommunikation, Tel. 031/322 95 05
BVET, Kommunikation, Tel. 031/323 84 96