Pouletimporte aus China<BR> Vorläufiger Importstop und Zertifizierungspflicht
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.2.2002
Pouletimporte aus China
Vorläufiger Importstop und
Zertifizierungspflicht
Seit letzter Woche haben die Kantonalen Laboratorien gezielte
Kontrollen bei Pouletimporten aus China durchgeführt. Aufgrund der
vorliegenden Resul-tate verfügen die Bundesämter für Veterinärwesen
(BVET) und Gesundheit (BAG) heute einen Importstop. Künftig muss
Pouletfleisch aus China eine Zertifizierung aufweisen und zusätzlich
in der Schweiz auf Antibiotikarück-stände geprüft werden.
In sechs von fünfzig Proben der zur Zeit laufenden Kontrollen haben
die Kantonalen Laboratorien Antibiotikarückstände festgestellt. In
vier Fällen handelt es sich um Enrofloxacin; die Rückstände lagen
zweimal über dem Grenzwert. Bei zwei weiteren Proben wurden Spuren von
Chloramphenicol fest-gestellt. Chloramphenicol ist ein Antibiotikum,
das in der Schweiz verboten ist. Die gefunden Werte verstossen gegen
die Lebensmittelgesetzgebung. Deshalb verlangen BAG und BVET künftig
bei Pouletimporten aus China ein amtliches
Unbedenklichkeits-Zertifikat. Zudem werden sämtliche importierten
Produkte in der Schweiz kontrolliert, bevor sie auf den Markt
gelangen. Der Aufbau dieses zusätzlichen Zertifizierungs- und
Kontrollsystems nimmt meh-rere Wochen in Anspruch. Bis dahin gilt der
heute (27.2.02) verfügte Im-portstop. Bereits eingeführte, sich am
Lager und beim Zoll befindliche Ware sowie aus den Regalen
zurückgenommene Produkte müssen chargenweise geprüft werden, bevor sie
dem Markt zugeführt werden. Diese Kontrollen erfolgen un-ter der
Aufsicht der Kantonalen Laboratorien.
Bundesamt für Veterinärwesen / Bundesamt für Gesundheit
Medien und Kommunikation
Auskünfte:
BAG, Medien und Kommunikation, Tel. 031/322 95 05
BVET, Kommunikation, Tel. 031/323 84 96