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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Kursäle: Schliessungsfrist wird nicht verlängert

Bern, 27. 02. 2002. Der Bundesrat hält an seinem Beschluss fest: Für Kursäle, die keine definitive Konzession erhalten werden, gilt die Schliessungsfrist vom 30. Juni 2002. Die Anträge der Kursäle Biel und Rheinfelden auf Verlängerung der Frist werden damit abgelehnt.

Mit Beschluss vom 24. Oktober 2001 hat der Bundesrat 21 Projekten eine Konzession gemäss dem neuen Spielbankengesetz in Aussicht gestellt. Unter den abgewiesenen Gesuchen befanden sich auch Projekte von heute in Betrieb stehenden Kursälen. Die Kursäle, welche ursprünglich gestützt auf kantonales Recht bewilligt wurden, konnten nach Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes am 1. April 2000 ihren Betrieb provisorisch weiterführen. Gemäss diesem Gesetz ist deren provisorische Konzession mit dem Entscheid des Bundesrates über das Gesuch um eine definitive Konzession erloschen.

Um den Kursälen die Gelegenheit zu bieten, die Schliessung des Betriebs vorzubereiten, die vertraglichen Bindungen aufzulösen und um den Angestellten die Möglichkeit zu geben, eine neue Stelle zu finden, hat der Bundesrat beschlossen, den Betroffenen eine Schliessungsfrist zu gewähren. Die Frist beträgt maximal acht Monate, das heisst, sie dauert bis zum 30. Juni 2002.

Der Kursaal Biel hatte eine Verlängerung der Schliessungsfrist bis zum 31. Oktober 2002 beantragt, begründet durch die Arteplage der Expo.02 in Biel. Die Betreiber stellten in Aussicht, im Falle eines positiven Bundesratsentscheids 1 Million Franken zu Gunsten der Expo.02 aufzuwenden.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zwischen der Landes-ausstellung und dem Glücksspiel kein sachlicher Zusammenhang besteht, der eine unterschiedliche Behandlung des Kursaals Biel gegenüber denjenigen Kursälen, die ihren Betrieb spätestens Ende Juni 2002 einstellen werden, rechtfertigen könnte.

Damit ist auch das im Zusammenhang mit dem Verlängerungsgesuch unterbreitete Angebot zur finanziellen Unterstützung der Expo für den Bundesrat kein Argument für eine Bevorzugung des Casinos Biel gegenüber den anderen betroffenen Kursälen.

Bereits diesen Sommer sollen die ersten Spielbanken mit einer definitiven Konzession ihren Betrieb aufnehmen können. Der gleichzeitige Betrieb von neuen Casinos, welche strengeren Betriebsvorschriften und einer höheren Besteuerung unterliegen, und von Kursälen würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Auf Grund derselben Überlegungen hat der Bundesrat auch das Gesuch des Kursaals Rheinfelden abgewiesen, der ebenfalls eine Verlängerung der Schliessungsfrist über den 30. Juni 2002 hinaus beantragt hatte.

Weitere Auskünfte: Yves Rossier, ESBK, Tel: 031 323 46 40