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Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verabschiedet

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 27.2.2002

Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verabschiedet

Briefing :
http://www.evd.admin.ch/briefing/Briefing_Nouv_loi_logement_D.PDF
Fragen-Antworten :
http://www.evd.admin.ch/docs/questions-reponses_LOG_DE.htm

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2002 die Botschaft
über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum verabschiedet. Mit der
Botschaft werden dem Parlament der Entwurf eines neuen Bundesgesetzes
über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
(Wohnraumförderungsgesetz, WFG), ein dazugehöriger
Finanzierungsbeschluss für die Jahre 2003 - 2006 sowie der Entwurf
einer Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungs-gesetzes (WEG)
unterbreitet.
Das WFG bezweckt die Förderung eines Angebots von preisgünstigen
Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte
sowie die Förderung von preisgünstigem Wohneigentum. Es soll die
Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus stärken und
die Verbesserung der Wissens- und Entscheidungsgrundlagen im
Wohnungswesen verbessern. Gegenüber der aktuellen Förderungspolitik
reduziert der Bundesrat damit die Ziele der staatlichen Einflussnahme
im Wohnungswesen und richtet die Hilfen auf spezifische Kernbereiche
aus. Ferner wird ein Systemwechsel beim hauptsächlichen
Förderungsinstrument vorgeschlagen. An Stelle des umstrittenen
Grundverbilligungsmodells soll neu im Miet- und Eigentumsbereich eine
Darlehenslösung zum Einsatz kommen. Bundesdarlehen als
Finanzierungshilfe sollen die Bauträger befähigen, preisgünstigen
Wohnraum zu erneuern, zu erstellen oder zu erwerben. Die Verbilligung
der Wohnkosten erfolgt für die anspruchsberechtigte Bewohnerschaft
über Zinsvergünstigungen auf den gewährten Darlehen.

Der vorgelegte Bundesbeschluss für einen vierjährigen Rahmenkredit
umfasst 496,4 Millionen Franken für die genannten Darlehen. Mit ihnen
sollen in den nächsten vier Jahren rund 6'000 Wohnungen gefördert
werden. Hinzu kommen 1'775 Millionen Franken für
Bürgschaftsverpflichtungen. Sie  dienen der Eigentumsförderung, die
indirekt über die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften erfolgt,
sowie vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für
gemeinnützige Wohnbauträger (EGW).

Das WFG soll zwar das WEG ablösen, doch bleibt letzteres für die in
den vergangenen 25 Jahren eingegangenen Verpflichtungen die weiterhin
gültige Rechtsgrundlage. Die mit der Botschaft beantragte WEG-Änderung
soll es namentlich in speziell umschriebenen Fällen erlauben, diese
Bundeshilfe vorzeitig zu beenden.

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Dr. Ernst Hauri, Tel.: 032 / 654'91'82