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Jahrespressekonferenz des Preisüberwachers

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 25.2.2002

Jahrespressekonferenz des Preisüberwachers

Im Vordergrund der Tätigkeit des Preisüberwachers standen letztes Jahr
der Infrastrukturbereich und das Gesundheitswesen:

Im Telekommunikationssektor hat der Preisüberwacher erreicht, dass der
Preis für den Telefonanschluss der Swisscom nicht wie beantragt erhöht
wird. Seine Analyse hatte ergeben, dass eine Erhöhung in keiner Weise
gerechtfertigt wer-den kann. Mit seiner Empfehlung an den Bundesrat
drang der Preisüberwacher vollumfänglich durch: Der Telefonanschluss
darf weiterhin maximal Fr. 23.45 (vor Mehrwertsteuer) kosten.
Konsumenten und Wirtschaft konnten damit von einer Mehrbelastung von
rund 300 Mio. Franken pro Jahr verschont werden. Die Swisscom wird den
Preisüberwacher auch im laufenden Jahr beschäftigen. So will er jetzt
insbesondere deren Mietleitungspreise genau unter die Lupe nehmen.

Von Preissenkungen profitieren kann die Internetgemeinde. In einer
einver-nehmlichen Regelung mit dem Preisüberwacher verpflichtete sich
die für die Registrierung und Verwaltung der Internetadressen in der
Zone ".ch" zuständi-ge Stiftung SWITCH, die Anmeldegebühr von Fr. 80.-
auf Fr. 40.- zu halbieren und auch die Jahresgebühr von Fr. 48.- auf
Fr. 35.- deutlich zu senken.

Erstmals hat der Preisüberwacher gegen einen regionalen
Kabelnetzbetreiber eine formelle Preisherabsetzungsverfügung erlassen.
Die Antennes Collectives de Télévision SA mit Sitz in Moutier wurde
angewiesen, ihre Abonnementsge-bühren per 1. Januar 2002 um rund 28
Prozent zu reduzieren. Aktuell beschäf-tigt sich der Preisüberwacher
mit der grössten Kabelnetzbetreiberin, der Cable-com. Cablecom hat
angekündigt, ihre Monatsgebühren schweizweit auf Fr. 22.- (vor
Abgaben) festzulegen. Da die Verhandlungen zur Erzielung einer
einver-nehmlichen Regelung gescheitert sind, hat er in diesem Fall
jetzt ein Ent-scheidverfahren eingeleitet.
Intensiv beschäftigt hat die Verordnung zum Elektrizitätsmarktgesetz.
Die Preisüberwachung konzentrierte sich dabei auf die zentrale Frage
der Berech-nung der Durchleitungsvergütungen. Sie entwickelte zuhanden
des Vernehm-lassungsentwurfs eine Methode, die sicherstellt, dass es
nicht zu ungerechtfer-tigten Preiserhöhungen kommt, gleichzeitig aber
auch Investitionsanreize schafft und so einen entscheidenden Beitrag
zur Versorgungssicherheit und -qualität leistet. Der definitive
bundesrätliche Entscheid über die Verordnung steht noch aus. Klar ist
indessen, dass sich die Stromkonsumenten kaum von einem
Strommarktgesetz überzeugen lassen, wenn die Liberalisierung mit
hö-heren Preisen verbunden sein sollte. Die Preisüberwachung wird sich
deshalb weiter dafür einsetzen, dass die vorgeschlagene Methode, bei
welcher insbe-sondere die Buchwerte Basis für die Netzbewertung
bilden, trotz der seitens der Elektrizitätsbranche vorgebrachten
massiven Opposition definitiv in den Verordnungstext aufgenommen wird.
Auf mehreren Ebenen hatte sich der Preisüberwacher mit dem
Medikamen-tenmarkt zu befassen. Zu beurteilen war in erster Linie das
neue leistungsorien-tierte Abgeltungsmodell der Apotheker (LOA). Da
das neue System falsche Preisanreize beseitigen soll und Berechnungen
zudem ergeben haben, dass der Systemwechsel kostenneutral erfolgen
kann, konnte der Preisüberwacher dem Bundesrat die grundsätzliche
Genehmigung  von LOA empfehlen.

Bei den Verordnungen zum neuen Heilmittelgesetz interessierten
insbesondere die Bestimmungen, welche über eine erleichterte Zulassung
neu den Parallel-import von patentabgelaufenen Präparaten ermöglichen
soll. Hier setzte sich die Preisüberwachung für eine Lösung ein,
welche sicherstellt, dass nicht unter dem Deckmantel von
gesundheitspolizeilichen Argumenten der Markt letztlich abgeschottet
bleibt. Entscheidend wird jetzt die Praxis des neuen
Heilmittelin-stituts sein.

Schliesslich befasste sich der Preisüberwacher mit der mangelnden
Transpa-renz der Zahnärztetarife. Da die Schweizerische
Zahnärztegesellschaft (SSO) der Forderung des Preisüberwachers nach
Publikation der Taxpunktwerte ihrer Mitglieder nicht nachkam, nahm die
Preisüberwachung eine schriftliche Umfra-ge in Aussicht. In der Folge
übernahmen es Konsumentenkreise auf der Basis der Vorbereitungen der
Preisüberwachung telefonische Umfragen durchzufüh-ren. Mit der
Publikation der Umfrageergebnisse ist die gewünschte Preistrans-parenz
im Prinzip hergestellt. Allerdings hat jetzt der Eidg.
Datenschutzbeauf-tragte gegen die Veröffentlichung der erhobenen
Preise Einwände erhoben. Da der Preisüberwacher der Frage der
Publikation von Konsumentenpreisen grundsätzliche Bedeutung beimisst,
sollte sie seines Erachtens der Daten-schutzkommission zur Beurteilung
vorgelegt werden. Gegebenenfalls wäre auch eine Revision des
Datenschutzgesetzes und eine Unterstellung der zahn-ärztlichen
Leistungen unter die Preisbekanntgabeverordnung zu  prüfen.

Zusätzlich zu den genannten Themen wird sich der Preisüberwacher im
laufen-den Jahr vor allem wieder mit den kantonalen Spitaltaxen, dem
neuen gesamt-schweizerischen Ärztetarif TarMed, sowie kommunalen
Tarifen aus dem Ver-sorgungs- und Entsorgungsbereich beschäftigen.