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Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 2001

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 20.2.2002

Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 2001

Der Bundesrat hat den Bericht über zolltarifarische Massnahmen
zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Bericht enthält
die folgenden, im 2. Semester 2001 in Kraft gesetzten Massnahmen:

- Wegen Aufhebung des Getreidegesetzes auf den 1. Juli 2001 wurden die
Einfuhrbestimmungen für Hartweizen und Brotgetreide neu geregelt. Bei
Hartweizen wird auf eine Regelung zur Verteilung des Zollkontingentes
verzichtet. Einfuhren innerhalb des Zollkontingentes können mit einer
Generaleinfuhrbewilligung der Treuhandstelle der Schweizerischen
Getreidepflichtlagerhalter getätigt werden und müssen je
Kalenderquartal mindestens zu 64 Prozent zu Mahlprodukten verarbeitet
werden. Das Zollkontingent für Brotgetreide hingegen wird versteigert.

- Aufgrund der BSE- und MKS-Problematik stieg der Bedarf an
Geflügelfleisch im Jahre 2001 stark an. Die Zuteilung der
Zollkontingentsanteile erfolgt normaler-weise auf der Grundlage der
Inlandkäufe. Für das letzte Quartal wurde die Mög-lichkeit geschaffen,
an Stelle der Inlandleistung eine Abgabe zu entrichten, weil sich zu
jenem Zeitpunkt abzeichnete, dass die Erbringung der Inlandleistung
teilweise nicht mehr möglich sein würde.

Auskünfte:
Heiko Bolick, seco, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
Tel. 031 / 322 22 37