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Krankenversicherung: Der Bundesrat verabschiedet den Tarifvertrag über die Apothekerleistungen


Medienmitteilung      20. Februar 2002

Krankenversicherung: Der Bundesrat verabschiedet den Tarifvertrag über die
Apothekerleistungen

Der Bundesrat hat den gesamtschweizerischen Tarifvertrag zwischen dem
Schweizerischen Apothekerverband (SAV) und "santésuisse" verabschiedet.
Wichtigste Änderung: das Einkommen der Apotheker und Apothekerinnen ist
nicht mehr an eine prozentuale Gewinnmarge Marge bezogen auf den
Medikamentenpreis gebunden, sondern an die bei der Medikamentenabgabe
erbrachten Leistungen. Der Medikamentenpreis bestimmt nicht mehr allein das
Einkommen der Apotheker und Apothekerinnen, so dass der Anreiz wegfällt,
möglichst viele und teure Packungen abzugeben. Die Vertragspartner
verpflichten sich für die Jahre 2001 und 2002 zur Kostenneutralität. Die
Vereinbarung ist seit dem 1. Juli 2001 wirksam.

Mit der 1. Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) - vom
Parlament im Jahre 2000 verabschiedet und am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt
- wurden mehrere Änderungen eingeführt, zwei davon im Medikamentenbereich.

·        In dem in der Spezialitätenliste aufgeführten Medikamentenpreis
sind die Herstellungs- und Vertriebskosten enthalten, nicht aber die Kosten
für die Medikamentenabgabe an die Versicherten.

Mit der vom BSV eingeführten neuen Berechnungsregel für Arzneimittelpreise
konnte das Preisniveau der Medikamente zu Lasten der obligatorischen
Krankenversicherung durchschnittlich um 10% gesenkt werden.  Bei den
billigen Medikamenten ist es zu einer leichten Preiserhöhung gekommen,
während die teuren Medikamente bedeutend billiger geworden sind.

·        Die Medikamentenabgabe durch die Apothekerschaft ist eine Leistung
gemäss KVG. Die Tarifierung dieser Leistungen war Gegenstand von
Verhandlungen und führte zur Ausarbeitung eines gesamtschweizerischen
Tarifvertrages zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband (SAV) und
"santésuisse" (ehem. Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer).

Diese Neuregelung erhöht die Kostentransparenz im Medikamentenbereich. Sie
bringt eine klare Trennung zwischen Beratung und herkömmlicher Arbeit der
Apothekerschaft sowie zwischen Fabrikations- und Vertriebsanteil der
Arzneimittelkosten. Damit wird der Mechanismus durchbrochen, der die Abgabe
von besonders vielen oder besonders teuren Medikamenten in Form einer
prozentualen Marge belohnt.

Das neue Abgeltungsmodell gilt nur für rezeptpflichtige Medikamente zu
Lasten der obligatorischen Krankenversicherung.

Die Hauptpunkte des Vertrages sind:

·        Die Vergütung der Apothekerleistung.  Diese setzt sich zusammen aus
der Apothekertaxe (Rezeptüberprüfung, Patientenberatung bei der
Arzneimittelabgabe, allfällige Substitution durch ein Generikum) und der
Patiententaxe (Patientendossier führen).

·        Die Kostenneutralität. Apotheker und Versicherer erhoffen sich vom
neuen leistungsorientierten Abgeltungsmodell (LOA) eine erhöhte
Kostentransparenz und eine bessere Kostenkontrolle. Sie haben sich deshalb
bereit erklärt, die Kostenneutralität zu wahren. Das bedeutet, dass das
Gesamteinkommen der Apotheker und Apothekerinnen für die Jahre 2001 und 2002
den Vorjahresbetrag nicht übersteigen darf. Falls die Kostenneutralität
nicht eingehalten wird, muss der festgelegte Taxpunktwert (Fr. 1,05)
landesweit gesenkt werden.

·        Der Kostenstabilisierungsbeitrag.  Die Apothekerschaft hat sich
bereit erklärt, einen Rabatt von 3,2% auf den Medikamentenpreisen zu
gewähren, den sogenannten Kostenstabilisierungsbeitrag. Damit zeigt sie ihre
Bereitschaft, die Kostenentwicklung zu bremsen.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Bundesbehörde, regelmässig über
die Entwicklung des neuen Abgeltungsmodells zu informieren. Weiter wurden
sie aufgefordert, bei der Umsetzung des Vertrages Massnahmen vorzusehen,
welche die Zielsetzung der  Patiententaxe (Therapiesicherheit) unterstützen.

                   Eidgenössisches Departement des Innern
                        Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:                        031 / 322 90 04

                        Fritz Britt, Vizedirektor

                        Hauptabteilung Kranken- und Unfallversicherung

                        Bundesamt für Sozialversicherung

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Internet unter www.bsv.admin.ch

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