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Elektrizitätsmarktgesetz schützt inländische Wasserkraft

MEDIENMITTEILUNG

Elektrizitätsmarktgesetz schützt inländische Wasserkraft

Die Öffnung der Strommärkte ist für die schweizerischen Wasserkraftwerke
eine Herausforderung. Dank dem Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) haben sie
jedoch die Möglichkeit, überlebenswichtige Investitionen mit zinsgünstigen
Bundesdarlehen zu finanzieren. Die Darstellung einer Nachrichtenagentur,
wonach ein Ja zum EMG die Wasserkraftwerke gefährdet, ist somit falsch.
Vielmehr kommt die darin zitierte ETH-Studie zum Schluss, dass die
schweizerische Wasserkraft heute im europäischen Strommarkt gut positioniert
ist und dass sie dank dem EMG gute Chancen hat, ihre starke Stellung zu
halten.

Die ETH-Studie "Perspektiven für die Wasserkraftwerke in der Schweiz", die
im Auftrag des Bundesamtes für Energie, des Bundesamtes für Wasser und
Geologie und der Interessengruppe Wasserkraft erarbeitet wurde, zeigt vor
allem Eines: Je nach Art der Wasserkraftnutzung, sei es mittels
Laufkraftwerken oder Speicherkraftwerken variieren die Gestehungskosten
erheblich. Die Kosten variieren individuell je nach Alter der Anlage und
entsprechenden dem Stand der bereits getätigten Amortisation.

Im heute bestehenden europäischen Strommarkt sind die meisten Anlagen
durchaus konkurrenzfähig. Anders sieht die Situation aus, wenn die Anlagen
in den nächsten zwei Jahrzehnten aus Altersgründen erneuert werden müssen.
In diesem Zeitpunkt werden erhebliche Zusatzinvestitionen für Erneuerung und
ökologische Sanierung (Restwasser) fällig. Dieser Frage hat das Parlament
nach der Ablehnung der Energieabgaben vom September 2000 im EMG Rechnung
getragen: Für die Erneuerung von Wasserkraftwerken stehen nach Inkrafttreten
des EMG während zehn Jahren, und optional für zusätzliche zehn Jahre
zinsgünstige Bundesdarlehen zur Verfügung. Für Anlagen, die wegen der
Öffnung des Strommarktes in finanzielle Bedrängnis geraten (nicht
amortisierbare Investitionen, NAI) sind individuelle Bundesdarlehen zur
Überbrückung der fehlenden Einnahmen vorgesehen.

Der Umfang der erforderlichen Bundesdarlehen kann aus der vorliegenden
Studie grob abgeschätzt werden. Allerdings ist die weitere Preisentwicklung
auf dem europäischen Strommarkt unsicher. Mit der EU-weiten Einführung der
Abnahmepflicht eines Mindestanteils an erneuerbarer Energie steigen die
Vermarktungschancen von Strom aus Wasserkraftwerken. Diese Möglichkeit steht
aber schweizerischen Strom nur offen, wenn das EMG zu einer vergleichbaren
Marktöffnung wie im EU-Raum führt, ansonsten die Exporte wegen fehlender
Reziprozität im Inland erheblich erschwert werden.

Eine wichtige Schlussfolgung aus den Resultaten der Studie besteht deshalb
darin, dass die Weiterexistenz der schweizerischen Wasserkraftwerke nur dann
gesichert ist, wenn durch das EMG die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
Gewährung von Bundesdarlehen und den uneingeschränkten Exporte von Strom aus
Wasserkraftwerken geschaffen werden.

Bern, 19. Februar 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Urs Näf, Bundesamt für Energie, Tel. 031/322 56 65