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Personalmigration im VBS: Grundsätze stehen fest

3003 Bern, 15. Februar 2002

Medieninformation

Personalmigration im VBS: Grundsätze stehen fest

Zusammen mit dem Sozialplan der allgemeinen Bundesverwaltung sollen die von
der Departementsleitung VBS genehmigten Grundsätze der Personalmigration
dazu beitragen, die personelle Umsetzung in die neuen Strukturen VBS XXI
nach einheit-lichen und sozialverträglichen Kriterien zu vollziehen. Das VBS
soll ein verlässli-cher Arbeitgeber bleiben.

Die anstehenden Reformen im VBS werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
fordern und zu teilweise einschneidenen Veränderungen führen. Die Grundsätze
der Personalmig-ration im VBS sollen ihnen in diesem Wandel Sicherheit und
Vertrauen geben. Die Depar-temenstleitung bekennt sich zu einer
sozialverträglichen Personalmigration. Die Umset-zung der notwendigen
personellen Massnahmen soll geplant, koordiniert und schrittweise erfolgen.
Die Verantwortung für das Führen der Veränderungsprozesse liegt bei den
Li-nienchefs. Diese informieren offen und frühzeitig über die geplanten
Veränderungen. Da-durch bauen sie Verunsicherungen ab und schaffen
Vertrauen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in die
Veränderungsprojekte einzubeziehen, damit die Veränderungen verstanden
werden und auf eine höhere Akzeptanz stossen. Die Grundsätze der
Personal-migration wurden zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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