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Vernehmlassung Konzept Wolf Schweiz : Breite Zustimmung, viele Änderungsvorschläge

PRESSEMITTEILUNG

Vernehmlassung Konzept Wolf Schweiz : Breite Zustimmung, viele
Änderungsvorschläge

Die Vernehmlassung zum Konzept Wolf Schweiz ist ausgewertet. Die Mehrheit
der über 60 Vernehmlassungspartner aus Kantonen und Verbänden begrüsst die
Erarbeitung des Konzeptes. Sowohl von Befürwortern wie von Kritikern des
Konzeptes sind zahlreiche Änderungsvorschläge eingegangen. Das Konzept wird
jetzt überarbeitet und im April mit den Kantonen diskutiert.

Der Wolf siedelt sich wieder in der Schweiz an. Zwischen 1998 und 2001 sind
mindestens sieben Wölfe zugewandert. Das Konzept Wolf Schweiz möchte dieser
naturgegebenen Situation langfristig Rechnung tragen. Das Konzept basiert
auf den vier Säulen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, Prävention,
Schadensvergütung und Information. Das Konzept Wolf Schweiz wurde bei
Kantonen und Verbänden in Vernehmlassung geschickt. Jetzt liegen die
Ergebnisse vor. Von den über 60 eingegangenen Stellungnahmen sprachen sich
rund 80 Prozent für ein Konzept Wolf Schweiz aus. Allerdings brachten sowohl
Befürworter wie auch Kritiker Einwände und Änderungsvorschläge vor.

Prävention vor Entschädigung

Weitgehende Einigkeit herrschte bei der Frage nach der Entschädigung von
Nutztierhaltern, deren Tiere durch Wölfe gerissen werden: Die
Entschädigungen sollen unbürokratisch und einfach erfolgen. Da der Wolf eine
bundesrechtlich geschützte Art ist, tragen der Bund 80 Prozent und die
Kantone 20 Prozent der Entschädigungskosten. Das Konzept Wolf Schweiz folgt
dem Grundsatz, dass Schutzmassnahmen Vorrang haben gegenüber
Entschädigungszahlungen. Die meisten Vernehmlassungspartner begrüssen diese
Idee. Trotzdem gibt es Differenzen über die Verbindlichkeit des Grundsatzes,
respektive dessen Umsetzung. An den Schutzmassnahmen Einsatz von Hirten,
Herdenschutzhunde oder Zäune wird kritisiert, dass sie aufwändig,
kostspielig und nicht überall anwendbar seien. Deshalb untersucht das BUWAL
seit drei Jahren in einem breit angelegten Projekt die Anwendbarkeit der
Schutzmassnahmen auf die  Schweizer Verhältnisse. Uneinigkeit besteht bei
den Vernehmlassungspartnern bezüglich der Limite von 50 gerissenen
Nutztieren als eines verschiedener Abschusskriterien für einen
schadenstiftenden Wolf. Der vorgeschlagene Wert wird von
landwirtschaftlichen Kreisen generell als zu hoch, von Tier- und
Naturschutzorganisationen als zu niedrig eingestuft.

Diskussionen mit den Kantonen im April

Es wird nun Aufgabe des BUWAL sein, bei der Überarbeitung des Konzeptes die
verschiedenen Anliegen und Forderungen soweit wie möglich zu berücksichtigen
und zu integrieren. Im April wird dieses Konzept mit den Kantonen
diskutiert, und danach soll es bereinigt werden. Die Umsetzung hängt
allerdings von der Behandlung der Motion Maissen im Nationalrat ab; die vom
Ständerat überwiesene Motion wendet sich gegen das Konzept Wolf Schweiz.
Solange das Parlament keine gegenteilige Haltung signalisiert, wird das
BUWAL gemäss seinem bestehenden gesetzlichen Auftrag die Arbeiten
weiterführen und versuchen, die Rahmenbedingungen zu schaffen für ein
friedliches Zusammenleben von Mensch und Wolf.

Bern, 14. Februar 2002

BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT,
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst