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1'440 Mio. Franken im Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

MEDIENMITTEILUNG

1'440 Mio. Franken im Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Der vom Bundesrat errichtete Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke wurde
erstmals geäufnet. Die Kernkraftwerkbetreiber haben letztes Jahr 1'440
Millionen Franken in den Fonds eingezahlt. Der Entsorgungsfonds deckt die
Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten
Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der schweizerischen Kernkraftwerke.

Mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der Entsorgungsfonds für
Kernkraftwerke geschaffen. Der Fonds deckt die Kosten, die durch die
Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente nach
Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. In den Jahren 2000 und 2001
hat die Verwaltungskommission des Fonds dessen Organisation festgelegt und
die Anlagerichtlinien erarbeitet. Zudem wurden eine Zentrale Depotstelle und
zehn Vermögensverwalter eingesetzt. Mit der Führung der Geschäftsstelle
wurde die ATAG Wirtschaftsorganisationen AG in Bern beauftragt.

2001 mussten erstmals Beiträge in den Fonds eingezahlt werden. Die
Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke haben total 1'440 Millionen
Franken in den Fonds eingebracht. Im Jahr 2002 werden weitere rund 180
Millionen Franken in den Fonds fliessen. Gemäss der Verordnung müssen die
Betreiber neben den ordentlichen Beiträgen innerhalb von fünf Jahren
diejenigen Beträge in den Fonds einzahlen, die sie im Falle des Bestehens
des Fonds seit Beginn des Betriebs der Kernkraftwerke hätten bezahlen müssen
(Ausnahme Kernkraftwerk Leibstadt: bis 2009).

Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen
Entsorgungskosten. Dafür rechnen die Betreiber mit einem Finanzbedarf von
rund 13 Milliarden Franken (Preisbasis 31.12.1998). Die Mittel für die
Deckung der Entsorgungskosten werden von den einzelnen
Betreibergesellschaften sukzessive erwirtschaftet und zurückgestellt. Rund
ein Drittel der Kosten fällt vor Betriebsende an. Die Betreiber bezahlen
diesen Teil der Kosten über die laufende Rechnung oder durch Auflösung von
Rückstellungen. Die bis Ende 2000 bereits bezahlten Kosten beliefen sich auf
rund 3,4 Milliarden Franken. Die Berechnung der Entsorgungskosten wird zur
Zeit aktualisiert und anschliessend von der Hauptabteilung für die
Sicherheit der Kernanlagen (HSK) überprüft.

Neben dem Entsorgungsfonds gibt es seit 1984 den Stilllegungsfonds für
Kernanlagen. Dieser deckt die Kosten, die durch die Stilllegung und den
Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei
anfallenden Abfälle entstehen. Diese Kosten belaufen sich auf 1,5 Milliarden
Franken (Preisbasis 31.12.1998). Ende 2000 belief sich das angesammelte
Fondskapital auf 940 Millionen Franken. Auch die Stilllegungskosten werden
zur Zeit neu berechnet.

Bern, 14. Februar 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst