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Mary Robinson, UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, besucht Bundesrat Deiss

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 13. Februar 2002

Pressemitteilung

Mary Robinson, UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, besucht Bundesrat
Deiss

Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, trifft sich am
18. Februar 2002 zu einem Arbeitsbesuch mit dem Vorsteher des EDA, Bundesrat
Joseph Deiss, und stattet Bundespräsident Villiger einen Höflichkeitsbesuch
ab. In den Gesprächen geht es um die Rolle der Menschenrechte im Kampf gegen
den Terrorismus sowie die Bedeutung der Menschenrechte im Rahmen von
Entwicklungsprogrammen.

Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) spielt weltweit eine
Rolle von zentraler Bedeutung bei der Förderung und dem Schutz der
Menschenrechte. Ohne bedingungslosen Respekt vor dem Individuum gibt es
keine Freiheit, keinen Frieden, keine Entwicklung und kein Wohlergehen.

Das UNHCHR, mit Sitz in Genf, gehört zum Kern der UNO. Es fördert die
Menschenrechte via konkrete Projekte, etwa zur Stärkung demokratischer
Strukturen oder zur Menschenrechtsausbildung von Polizisten. Es verfasst
aber auch Menschenrechtsberichte, so geschehen z. B. für Sierra Leone oder
Kosovo, und es klagt öffentlich Menschenrechtsverletzungen an. So hat Mary
Robinson, die frühere Präsidentin der Republik Irland, 1997 vom
Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, zur Hochkommissarin für
Menschenrechte ernannt worden, kürzlich klar und als eine der Ersten die
Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts auch im Kampf
gegen den internationalen Terrorismus eingefordert, indem sie sich über den
Status der Gefangenen in Guantanamo Bay als Kriegsgefangene äusserte.

Über die Hälfte seines Budgets von ca. 75 Mio. Fr. pro Jahr bestreitet das
UNHCHR aus freiwilligen Beiträgen. Die Schweiz leistete 2001 Beiträge zu
Projekten, z.B. zum Folterfonds oder den HCHR-Büros in Phon Penh und Bogotá,
in der Gesamthöhe von über 500'000 Fr. Im Falle eines Beitritts der Schweiz
zu UNO könnte die Schweiz ihr Engagement für die Menschenrechte verstärken:
sie wäre z.B. wählbar in die Menschenrechtskommission der UNO.

Umfassende Informationen zur schweizerischen Menschenrechtspolitik,
insbesondere auch der Text des Berichts über die Menschenrechtspolitik der
Schweiz vom 16.2.2000, finden sich unter
http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/foreign/huright.html.

Im Anschluss an die Gespräche findet um 15.30 eine Begegnung mit der Presse
im Von-Wattenwyl-Haus statt.