Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bilaterale Verträge erfordern Anpassungen bei der Ausländer- und Arbeitsmarktstatistik der Schweiz


EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
DES INNERN

Medienmitteilung
Bern, 13. Februar 2002

Bilaterale Verträge erfordern Anpassungen bei der Ausländer- und
Arbeitsmarktstatistik der Schweiz

Der Bundesrat hat beschlossen, im Hinblick auf den freien Personenverkehr
zwischen der Schweiz und der EU die Ausländer- und Arbeitsmarktstatistik zu
verbessern. Neu soll eine jährliche Stichprobenerhebung über die
Erwerbstätigkeit der in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer
durchgeführt werden. Die vierteljährliche Beschäftigungsstatistik wird auf
Grenzgänger und Kurzaufenthalter ausgeweitet und die Lohnstrukturerhebung
soll künftig auch Informationen über regionale Arbeitsmärkte liefern.

Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge wird die Meldepflicht für
erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer aus der EU abgebaut. Damit
verschlechtert sich die Qualität der im Zentralen Ausländerregister (ZAR)
enthaltenen Daten zu Erwerbstätigkeit, Branchenzugehörigkeit und Beruf. Zur
Beobachtung der Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den
Schweizerischen Arbeitsmarkt werden diese Angaben aber dringend benötigt.
Auch künftig braucht der Bund zudem exakte Zahlen über Grenzgänger und
Kurzaufenthalter, deren Beiträge an die Arbeitslosenversicherung an die
Herkunftsländer zurückerstattet werden.

Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen hat Vorschläge zur Anpassung der
Ausländer- und Arbeitsmarktstatistik der Schweiz ausgearbeitet. Der
Bundesrat hat das Bundesamt für Statistik beauftragt, ab 2003 im Rahmen der
Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung eine repräsentative Stichprobe von
Ausländern über Erwerbstätigkeit und Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu
befragen. Zudem soll die vierteljährliche Beschäftigungsstatistik (BESTA)
auf Grenzgänger und Kurzaufenthalter ausgedehnt werden.

Die alle zwei Jahre stattfindende Lohnstrukturerhebung der Schweiz (LSS)
liefert ab 2002 auch regionale Informationen über branchenübliche Löhne und
Arbeitsbedingungen. Dadurch werden die tripartiten Kommissionen der Kantone
und des Bundes in der Aufgabe der Arbeitsmarktbeobachtung und der Bekämpfung
des Lohndumpings unterstützt.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunftsperson:

Dr. Werner Haug, Vizedirektor BFS, Tel.032 713 66 85