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Schweizerische Maturitätsprüfungen


Schweizerische Maturitätsprüfungen

Der Bundesrat hat die Verordnung über die schweizerischen
Maturitätsprüfungen aus dem Jahre 1998 in einigen Punkten präzisiert. Es
geht dabei insbesondere um die Fächerwahl bei der zweisprachigen Matur, um
die Aufteilung der Fächer auf die beiden Teilprüfungen sowie um die
Aufgabenstellungen im Übergang vom alten auf das neue Recht.

Die Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerischen
Maturitätsprüfungen regelt die von der Schweizerischen Maturitätskommission
(SMK) jährlich je zweimal in jeder Sprachregion durchgeführten Prüfungen
neu, indem sie sie inhaltlich und verfahrensmässig an die gymnasialen
Maturitäten in den Kantonen angleicht. Im Jahre 2003 sollen erstmals
eidgenössische bzw. (nach neuer Terminologie) schweizerische Prüfungen nach
diesem neuen Recht durchgeführt werden.

Bei der Vorbereitung der Kandidatinnen und Kandidaten an den verschiedenen
Privatschulen, aber auch bei der organisatorischen und inhaltlichen Planung
der neuen Prüfungen durch die SMK, sind verschiedene Probleme sichtbar
geworden, deren Lösung zum Teil eine Verordnungsanpassung erforderlich
machten.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Ernst Flammer, Leiter der Sektion Bildungswesen, Bundesamt für Bildung und
Wissenschaft, Tel. 031 322 96 69