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Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen: Botschaft an das Parlament

3003 Bern, 13. Februar 2002

Medieninformation

Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen: Botschaft an das
Parlament

 Der Bundesrat hat beschlossen, den Einsatz der Armee zum Schutz
ausländischer Vertretungen in der Schweiz bis längstens zum 30. Juni 2003
fortzusetzen und gleichzeitig nicht mehr als 700 Armeeangehörige
einzusetzen. Mit einer Bot-schaft an das Parlament holt die Regierung nun
gemäss Artikel 70 des Militärge-setzes die nachträgliche Zustimmung des
Parlamentes ein. Die Bewachung hatte am 17. Dezember 2001 begonnen.

Im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 11. September 2001 und der
amerikanischen Intervention in Afghanistan besteht eine erhöhte Bedrohung
gegenüber diplomatischen Vertretungen und Einrichtungen der USA, Israels und
anderer beteiligter Staaten. Diese sind potentielle Ziele von
terroristischen oder anderen gewalttätigen Aktionen.

Angehörige des Festungswachtkorps (FWK) der Armee unterstützen seit letztem
Oktober in den Städten Genf und Bern die zivile Polizei. Ein Gesuch der
Stadt Bern um zusätzliche Mittel des FWK musste der Generalstabschef Ende
November ablehnen, da einerseits die Durchhaltefähigkeit des FWK über eine
längere Zeit nicht gewährleistet werden konnte und andererseits der Bund
nicht mehr über die erforderliche Einsatzreserve zur Wahrung der
Handlungsfreiheit verfügen würde. Das VBS stellte deshalb einen Einsatz von
Miliz-truppen im Assistenzdienst in Aussicht. Anhand der Bedrohungslage
musste mit dem Ein-satz von maximal 200 Armeeangehörigen in der Stadt Bern
gerechnet werden. Dabei hat der Bundesrat festgelegt, dass gleichzeitig
nicht mehr als 700 Angehörige der Armee ein-gesetzt werden dürfen. Der
Einsatz des subsidiären Assistenzdienstes wurde vom Bundes-rat am 7.
Dezember 2001 beschlossen und begann am 17. Dezember, wobei erstmals
Durchdiener zum Einsatz gekommen sind.

Der Bundesrat stützte seinen Beschluss auf Artikel 70 des Militärgesetzes.
Dieser Artikel sieht jedoch auch vor, dass das Parlament in seiner nächsten
Session den Einsatz genehmi-gen muss, wenn der Einsatz länger als drei
Wochen dauert, was im vorliegenden Fall zu-trifft.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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