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Neues Verfahren im Fall des Churer Leutnants

3003 Bern, 6. Februar 2002

Medieninformation

Neues Verfahren im Fall des Churer Leutnants

Der wegen Tätlichkeiten gegen Rekruten angeklagte Leutnant aus der
Gebirgsinfanterierekrutenschule 212 in Chur muss sich im ordentlichen
Verfahren vor dem Divisionsgericht 12 verantworten. Gegen das Strafmandat
des Auditors hat der Oberauditor der Armee Einsprache erhoben.

Am 17. Januar 2002 hat der Auditor des Divisionsgerichtes 12 den wegen
Tätlichkeiten gegen Rekruten und anderen Delikten beschuldigte Leutnant im
Strafmandatsverfahren mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen
bestraft. Dem Beschuldigten wird u. a. vorgeworfen, Rekruten mit Fusstritten
"bestraft" zu haben. Ein Opfer habe er zu diesem Zweck an ein Fahrzeug
anbinden lassen. Gegen das Strafmandat hat der Oberauditor der
Schweizerischen Armee, Brigadier Dieter Weber, Einsprache erhoben, da dieses
keinen Entscheid über die allfällige Verhängung einer Nebenstrafe enthalte.
Als mögliche Nebenstrafen kommen Ausschluss aus der Armee und Degradation in
Betracht.
Aufgrund der Einsprache des Oberauditors ist der Fall nun im ordentlichen
Verfahren vor dem Divisionsgericht 12 in vollem Umfang neu zu behandeln. Mit
einem Urteil ist noch in diesem Frühjahr zu rechnen.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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Oberauditorat