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Geltungsbereich des Anwaltsgesetzes wird ausgedehnt

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 30.01.2002. Der persönliche Geltungsbereich des Anwaltsgesetzes wird auf Anwältinnen und Anwälte, die Angehörige von EFTA-Staaten sind und in der Schweiz Parteien vor Gericht vertreten wollen, ausgedehnt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu dieser kleinen Gesetzesrevision verabschiedet. Das Anwaltsgesetz wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr zusammen mit den sektoriellen Verträgen in Kraft treten.

Das Anwaltsgesetz verwirklicht die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz. Gestützt auf das Abkommen zwischen der Schweiz und der EG sowie ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit regelt es auch die Modalitäten für die Anwältinnen und Anwälte, die Angehörige von Mitgliedstaaten der EU sind. Da dieses Abkommen über die Freizügigkeit in das EFTA-Übereinkommen übernommen worden ist, muss das Anwaltsgesetz entsprechend angepasst werden.

Eine ausführliche Dokumentation über das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte ist auf der Website des Bundesamtes für Justiz (www.ofj.admin.ch) abrufbar.

Weitere Auskünfte:

Jeanne Ramseyer, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 83 98