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Bundesrat verabschiedet Botschaft über Zusatzkredit für Expo.02

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 30.1.2002

Bundesrat verabschiedet Botschaft über Zusatzkredit für Expo.02

Der Bundesrat hat heute die Botschaft über einen zweiten Zusatzkredit
zugunsten der Landesausstellung 2002 verabschiedet. Wie der Bundesrat
bereits im Dezember 2001 in Aussicht gestellt hat, wird ein
Zusatzkredit von 120 Millionen Franken in Form eines Darlehens sowie
die Umwandlung der Defizitgarantie von 58 Millionen Franken in ein
Darlehen beantragt.
Das Budget vom Dezember 2001 der Expo.02 weist ein Defizit von 269
Millionen Franken auf. Die Risiken sowohl auf der Einnahmen- als auch
auf der Ausgabenseite sind in diesem Budget nicht berücksichtigt. Ab
Frühjahr muss mit einer Liquiditätslücke von 120 Millionen Franken
gerechnet werden.
Diese Budget- und Liquiditätsprobleme lassen sich weder durch
Ausgabenreduktionen noch mittels einer Finanzierung durch die Banken
lösen.
Es ist vorgesehen, die Vorlage in der März Session des Parlamentes zu
behandeln.

Botschaft
über einen zweiten Zusatzkredit zugunsten der Landesausstellung 2002

vom 30. Januar 2002

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin
sehr geehrter Herr Ständeratspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf
eines Bundesbeschlusses über einen zweiten Zusatzkredit zugunsten der
Landes-ausstellung 2002 mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr
Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen
Hochachtung.

30. Januar 2002	Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
		Der Bundespräsident: Kaspar Villiger
		Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht
Der Bundesrat beantragt zugunsten der Landesausstellung 2002 einen
Zusatzkredit von 120 Millionen Franken in Form eines Darlehens sowie
die Umwandlung der verbleibenden Defizitgarantien von insgesamt 58
Millionen Franken in ein Darle-hen.
Das Budget der Expo.02 (Stand Dezember 2001) weist ein Defizit von 269
Millionen Franken  auf. Zudem sind in diesem Budget die Risiken sowohl
auf der Einnahmen-, als auch auf der Ausgabenseite nicht
berücksichtigt. Vor allem muss ab Frühjahr 2002 mit einer
Liquiditätslücke von 120 Millionen Franken gerechnet werden.
Die Budget- und Liquiditätsprobleme lassen sich weder durch
Ausgabenreduktionen noch mittels einer Finanzierung durch die Banken
lösen. Wenn nicht der Abbruch der Landesausstellung unmittelbar vor
der geplanten Eröffnung in Kauf genommen werden soll, braucht es die
zusätzliche Finanzhilfe des Bundes.

Botschaft
1 Vorgeschichte
Das Vorhaben, am Anfang des neuen Jahrtausends eine Landesausstellung
durchzuführen, hat Parlament und Bundesrat in den letzten Jahren
verschiedentlich beschäftigt. Namentlich die beiden Botschaften des
Bundesrates vom 22. Mai 1996 (BBl 1996 III 337) und vom 8. Oktober
1999 (BBl 1999 9194) haben das Konzept dargelegt und die wegen
aufgetretener Schwierigkeiten erforderlichen Anpassungen für die
Realisierung umrissen.
Mit ihrem Bericht vom 27. März 2001 “Probleme bei der Vorbereitung und
Organisation der Landesausstellung 2001 (Expo.01). - Eine Aufarbeitung
im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht” (BBl 2001 2542) hat die
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates die Vorkommnisse bei der
Planung und Organisation der Expo.01 untersucht. Der Bundesrat hat
dazu und zu den Empfehlungen am 15. Juni 2001 Stellung genommen.
Den weiteren Verlauf der Vorarbeiten haben auch die zuständigen
parlamen-tarischen Organe, insbesondere an Hand der ausführlichen
Quartalsberichte der Expo.02, begleitet.
Der Bund hat bisher gemäss den folgenden Beschlüssen Finanzhilfen
zugesichert:
- Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 über einen Beitrag an die
Landes-ausstellung 2001
- Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 über einen Zusatzkredit für
die Landesausstellung
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 1999 über den Nachtrag II zum
Voran-schlag für 1999
- Bundesbeschluss vom 16. Juni 2000 über eine Defizitgarantie zu
Gunsten der Landesausstellung 2002
- Bundesbeschluss vom 13. Juni 2001 über den Nachtrag I zum
Voranschlag für 2001.
Die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Expo.02 beträgt aufgrund
der bewilligten Verpflichtungskredite 718 Millionen Franken:
- Beiträge						180 Mio.
- Darlehen I						130 Mio.
- Darlehen II						300 Mio.
- Defizitgarantien					  58 Mio.
- Bundesprojekte					  50 Mio.
Zusätzliche Leistungen des Bundes, welche die Armee und verschiedene
Bundes-ämter im Rahmen der bewilligten ordentlichen Budgets erbringen,
belaufen sich auf rund 26 Millionen Franken.
Von den bewilligten Verpflichtungskrediten sind Ende Januar 2002 37
Millionen Franken noch nicht beansprucht worden:
- KMU-Beiträge 					  22 Mio.
- Bundesprojekte					  15 Mio.
Daneben bestehen restliche Defizitgarantien von 58 Millionen Franken
(20 Mio. aufgrund des Bundesbeschlusses vom 10.12.1996 und 38 Mio.
aufgrund des Bun-desbeschlusses vom 16.6.2000).
2 Eingabe des Steuerungskomitees des Vereins Landesausstellung vom 14.
Dezember 2001
Die Budgetsituation und die Aussichten hinsichtlich der Liquidität der
Expo.02 geben zu Besorgnis Anlass.
Die Expo-Leitung hat am 3. Oktober 2001 - im Rahmen der periodischen
Kontakte mit der Delegation des Bundesrates - über die verschlechterte
finanzielle Situation der Landesausstellung und die Aussichten
bezüglich deren Liquidität orientiert. Ende Oktober wurde auch die
Finanzdelegation über die Situation per 30. Oktober 2001 ins Bild
gesetzt.
Am 14. Dezember 2001 unterbreitete die Expo-Leitung dem EVD einen
Bericht zur Finanzlage der Expo.02. Darin wird eine zusätzliche
Liquiditätssicherung von 140 Millionen Franken auf Darlehensbasis
beantragt.
3 Budgetsituation
Das Budget der Expo vom Dezember 2001 weist - im Vergleich zum Budget
vom Januar 2000, welches der Botschaft vom 23. Februar 2000 über eine
Defizitgarantie (BBl 2000 2079) zu Grunde lag - folgende Abweichungen
auf:

Tabelle 1:

in Mio. Fr.	Budget Januar 2000	Budget Dezember 2001	Abweichungen

Ausgaben	1‘439	1‘543	+ 104
Einnahmen	1‘401	1‘274	- 127
Saldo	- 38 	- 269	- 231

Im Budget Dezember 2001 ist das Darlehen I (130 Mio.) unter Einnahmen
verbucht, nicht jedoch das Darlehen II (300 Mio.).
Bei den Ausgaben ergeben sich gegenüber dem Budget Januar 2000
folgende Abweichungen: 29 Millionen Franken Mehrausgaben in den durch
die Expo beeinflussbaren Positionen (insbesondere Baukosten) und 75
Millionen Franken nicht beeinflussbare budget-technisch bedingte
Mehrausgaben, denen entsprechende Einnahmen gegenüberstehen.
Bei den Einnahmen liegt das Hauptproblem für die Verschlechterung in
erster Linie im Bereich des Sponsoring. Der Einnahmenrückgang von 127
Millionen Franken ergibt sich aus 202 Millionen Franken Reduktion des
Einnahmenpotentials und 75 Millionen Franken Erhöhung der Einnahmen,
welche den oben erwähnten Ausgabenpositionen gegenüberstehen. Von den
202 Millionen Franken Einnahmen-verminderung entfallen alleine 136
Millionen Franken auf fehlende Sponsoring-einnahmen; weiter mussten
die Einnahmen für Events mit 22 Millionen Franken, die
Verkehrseinnahmen mit 16 Millionen Franken und die übrigen
Betriebsmassnahmen (Lotterie und Merchandising etc.) mit 28 Millionen
Franken nach unten korrigiert werden.
Das im Budget Dezember 2001 ausgewiesene Defizit von 269 Millionen
Franken ist somit durch das Darlehen II (300 Mio.) und die
Defizitgarantie (58 Mio.) abgedeckt.
Die Expo-Leitung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass in diesen
Budgetzahlen die Risiken sowohl auf der Einnahmen-, als auch auf der
Ausgabenseite nicht berücksichtigt sind.
Unter Berücksichtigung der in der Expo-Rechnung erfassten Risiken
stellt sich die Budgetsituation wie folgt dar:

Tabelle 2:

in Mio. Fr.	Budget Dezember 2001	Risiken	Budget inkl. Risi-ken
Ausgaben	1‘543	+ 102 *	1‘645
Einnahmen	1‘274	- 120**	1‘154
Saldo	- 269	-222	- 491

*	Ausgabenrisiken: Bauten 29 Mio., Betriebskosten 35 Mio.,
Ausstellungen und Events 17 Mio., Diverses 21 Mio.; 9,5 Mio. Risiken
sind beim Rückbau eingestellt, obschon dafür durch Bankgarantien
abgesicherte Verträge mit den Generalunternehmern bestehen, wel-che im
Budget Dezember 2001enthalten sind.
**	Einnahmenrisiken: Sponsoring 37 Mio., Eintritte (Basis 10 % weniger
als budgetiert) 30 Mio., Betriebseinnahmen/Diverses 53 Mio.

Das Defizit beträgt unter Berücksichtigung der Risiken 491 Millionen
Franken. Dieses übersteigt somit das Darlehen II (300 Mio.) um 191
Millionen Franken und ist nur noch teilweise durch die verbleibenden
Defizitgarantien (58 Mio.) gedeckt.
Der Bericht der Expo weist zudem auch auf extremere Szenarien hin
(Risiko - 25 % bei Billeteinnahmen anstatt - 10 %, höhere MWSt-Abgaben
als budgetiert, geringere Einnahmen aus KMU-Programm), was zu einem
Defizit von 560 Millionen Franken führen könnte.
4 Liquidität
Die Abweichungen vom Budget und das effektive Eintreten der Risiken
bewirken in erster Linie einen zusätzlichen Liquiditäts-bedarf.
Die Expo-Leitung geht davon aus, dass gemäss den vorgelegten Zahlen -
nach Aus-schöpfung zahlreicher Massnahmen (Kreditmanagement, Vorziehen
von Einnah-meninkassos, Forcierung des Vorverkaufs) - ab Frühjahr 2002
eine Liquiditätslücke von 120 Millionen Franken auftreten wird.
Diese Lücke könnte - in Anbetracht der Risiken - in der zweiten Hälfte
2002 noch höher ausfallen.
5 Sponsoring
In der Botschaft vom 22. Mai 1996 wurde noch mit Sponsoren-Einnahmen
von insgesamt 800 Millionen Franken aus der Privatwirtschaft
gerechnet. Basierend auf dem Bericht Hayek (September 1999) wurden die
Sponsoren-Einnahmen im Budget Januar 2000 mit 454 Millionen Franken
beziffert.
Weil die Sponsoren-Einnahmen nicht wie budgetiert eingingen, musste
die Expo die Anzahl Ausstellungen auf den Arteplages auf 37 reduzieren
(im Bericht Hayek war noch von 53 Ausstellungen die Rede; das Budget
Januar 2000 ging von mindestens 40 Ausstellungen aus). Mit der
szenographischen und baulichen Realisierung dieser für eine
ausgewogene Ausstattung der Arteplages mindestens erforderlichen
Aus-stellungen konnte jedoch nicht zugewartet werden. Die Expo sah
sich daher ge-zwungen, gewisse Ausstellungen, für die noch keine oder
nicht genügend Sponsoren verpflichtet waren, ganz oder teilweise zu
Lasten der Bundesdarlehen vorzufinan-zieren.
Bis zum Budget Dezember 2001 mussten die Sponsoren-Einnahmen von 454
Millionen Franken (Budget Januar 2000) um 71 auf 383 Millionen Franken
reduziert werden. Insbesondere sind namhafte, von Economiesuisse und
Gewerbeverband in Aussicht gestellte Sponsoren-Beiträge bisher nur zu
einem kleinen Teil eingebracht worden. Tatsächlich sind nur
Sponsoren-Beiträge im Umfang von 329 Millionen Franken durch Verträge
(308 Mio.) und letters of intent (21 Mio.) gesichert (Stand Januar
2002). Die Expo erwartet die volle Umwandlung der letters of intent in
Verträge; die Leistungserbringung ist bereits im Gange.
Im weiteren haben externe Partner ihre Sponsoren-Budgets zwar erhöht,
jedoch für Projekte, die keinen Nettoeffekt auf die Expo-Rechnung
haben, da den Mehreinnahmen entsprechende Mehrausgaben für die
betroffenen Projekte gegen-überstehen; dasselbe gilt auch für gewisse
Sponsoren-Beträge, welche die Expo für Leistungen akzeptiert hat, die
jedoch nicht im Ausgabenbudget vorgesehen waren; beides im Umfang von
rund 44 Millionen Franken. Ein Teil der Sponsoren-Beiträge wurde zudem
von den externen Partnern in Form von Natural-Sponsoring einge-bracht
(22 Mio.). Diese zusätzlichen Sponsoren-Beiträge von 66 Millionen
Franken dienten somit nicht der Finanzierung budgetierter Ausgaben, so
dass in diesem Ausmass eine Einnahmenlücke in der Expo-Rechnung
besteht.
Zusammen mit den oben erwähnten 71 Millionen Franken fehlen somit der
Expo einnahmenwirksame Sponsoren-Beträge von rund 137 Millionen
Franken.
6 Lösungsansätze
Die Expo-Leitung stellt in ihrem Bericht folgende Lösungsvarianten
dar:
- Private Finanzierung durch die Banken
Der Liquiditätsbedarf wurde bisher teilweise durch Kredite eines
Bankenkonsortiums in der Höhe von 80 Millionen Franken, abgesichert
durch Zession der Billeteinnahmen, gedeckt. Dieser Betrag ist gemäss
Kreditvertrag zunächst um die Hälfte und nach der Eröffnung
vollständig aus den Billeteinahmen zurück zu erstatten.
Auf Grund der gängigen Bankenpraxis wird es als nicht realistisch
einge-schätzt, die Liquiditätslücke allein durch das Bankenkonsortium
decken zu wollen. Angesichts der verschlechterten Finanzlage der
Expo.02 ist es jedoch wichtig, dass die Banken keine vorzeitige
Rückzahlung ihres Kredites verlan-gen.
Die Expo-Leitung ist indessen der Meinung, dass mit einem deutlichen
Signal des Bundes beim Bankenkonsortium erwirkt werden könnte, die
bisherigen Kredite beizubehalten, zeitlich zu erstrecken und
allenfalls Hand zu einer Aufstockung zu bieten.
Fazit: Mit einem Schreiben vom 19. Dezember 2001 des Bundesrates an
den Präsidenten des Steuerungskomitees wurde dieses Zeichen gesetzt.
Damit könnte das Liquiditätsproblem jedoch bestenfalls reduziert
werden.
- Ausgabenreduktion
Die Expo-Leitung sieht folgende denkbare Ansatzpunkte für
Einsparungs-möglichkeiten:
- Reduktion der Ausstellungen (ein Verzicht auf sieben Ausstellungen
würde Einsparungen von maximal 15 - 18 Mio. ergeben);
- Verzicht auf Events (das Einsparungspotential erreicht rund 40
Mio.);
- Betrieb (Einschränkung der Öffnungszeiten und Schliessung der
Ausstellung an Montagen brächten rund 10 Mio. Einsparungen).
Die Expo-Leitung hält zu den skizzierten Möglichkeiten jedoch fest,
dass eine weitergehende Programmreduktion, je näher die Eröffnung
rückt, umso  schwieriger wäre und auch rechtliche Konsequenzen
aufgrund bereits einge-gangener Verpflichtungen brächte. Vor allem
würde jede Reduktion die Attrak-tivität der Landesausstellung
empfindlich verringern und sich letztlich negativ auf die
Billet-Einnahmen, die Gastronomie sowie weitere angebotene Leistun-gen
auswirken. Aber auch das Gleichgewicht auf den Arteplages - und damit
das eigentliche Dezentralisierungskonzept der Ausstellung - würde
durch eine Reduktion des Ausstellungs- und Eventangebots stark
gestört. Es wären lange Wartezeiten vor gewissen Ausstellungen zu
befürchten. Alternativprogramme durch Events zum Ausgleich für
grössere Besucheraufkommen und attraktive Abendprogramme müssten
fallen gelassen werden. Eine Reduktion der Öffnungszeiten hätte
letztlich ebenfalls einen negativen Einfluss auf die
Be-triebseinnahmen (Restaurants, Shops etc.) und die Besucherzahl.
Fazit: Der Bundesrat ist mit der Expo-Leitung weitgehend einig, dass
die dar-gestellten Reduktionen kontraproduktiv wären.
- Abbruch der Expo.02
Zum heutigen Zeitpunkt würde ein Abbruch der Landesausstellung auf
gegen eine Milliarde Franken zu stehen kommen.
Fazit: Abgesehen vom hohen finanziellen Schaden würde dieser Schritt
einen sehr negativen Eindruck über unser Land in Europa und der Welt
verbreiten (Imageverlust) und ein Eingeständnis unserer Unfähigkeit,
eine nationale Ausstellung auf die Beine zu stellen, bedeuten. Ein
Abbruch, wenige Monate vor der Eröffnung der Expo und nachdem bereits
mehr als eine Million Billets verkauft worden sind, erachtet der
Bundesrat als nicht verantwortbar.
7 Schlussfolgerung und Antrag
Die Analyse der drei skizzierten Lösungsansätze macht klar, dass der
Handlungs-spielraum sehr eng ist. Eine zusätzliche Finanzierung durch
den Bund ist notwendig.
Der Bundesrat beantragt demzufolge dem Parlament, zugunsten der
Landesausstel-lung 2002:
- einen Zusatzkredit von 120 Millionen Franken als Darlehen sowie
zusätzlich
- die Umwandlung der verbleibenden Defizitgarantien von 58 Millionen
Franken in ein Darlehen.

Begründung
- Die Expo verlangt ein zusätzliches Darlehen von 140 Millionen
Franken. Davon sollen 120 Millionen Franken zur unmittelbaren
Liquiditätssicherung und 20 Millionen Franken zur Abdeckung von
Mindereinnahmen infolge ausserplanmässig schwachem Besucher-Aufkommen
in der Startphase dienen.
- Das mit dieser Botschaft beantragte neue Darlehen von 120 Millionen
Franken entspricht dem von der Expo ausgewiesenen Kreditbedarf für die
unmittelbare Liquiditätssicherung.
- Zur Deckung zusätzlicher Risiken und zur Sicherstellung des
entsprechenden Liquiditätsbedarfs bis zum Abschluss sollen die
bestehenden Defizitgarantien von insgesamt 58 Millionen Franken in ein
Darlehen umgewandelt werden. Diese Umwandlung soll sicherstellen, dass
diese Mittel bei Bedarf rasch verfügbar sind.
- Der Bundesrat setzt jedoch voraus, dass die Expo-Leitung mit
strengem Controlling die Ausgaben im Griff behält und insbesondere die
Aus-gabenrisiken durch entsprechende Massnahmen reduziert bzw. durch
zu-sätzliche Einnahmen auffängt. Ein Schreiben des Bundesrats dieses
Inhalts erging am … an die Expo-Leitung.
8 Gesamtbeurteilung
Das Projekt Landesausstellung ist organisatorisch, bautechnisch sowie
führungsmässig auf gutem Weg. Das Echo aus der Bevölkerung und den
Medien verbessert sich zusehends. Dies zeigen auch die erfreulichen,
über Erwarten guten Resultate des Vorverkaufs (bis Mitte Januar 2002
sind bereits über 1 Mio. Billets für rund 54 Mio verkauft worden).
Das Hauptproblem für die Verschlechterung bei den Einnahmen liegt -
wie dargelegt-  in erster Linie im Bereich des Sponsoring. Das
Engagement der schweizerischen Wirtschaft entspricht nicht den
ursprünglichen Erwartungen. Aus heutiger Sicht muss festgestellt
werden, dass diese zu hoch angesetzt waren. Die allgemeine
konjunkturelle Abschwächung des letzten Jahres, die Terroranschläge
vom 11. September 2001, die Probleme der SAir-Group und die
Rekapitalisierung der Crossair haben mit dazu beigetragen, dass die
Beteiligung der Wirtschaft schwächer ausgefallen ist. Im
internationalen Vergleich mit ähnlichen Grossveranstaltungen lässt
sich jedoch das Engagement der Wirtschaft durchaus sehen. Die Expo
versucht mit einer neuen Kampagne zur Gewinnung von Sponsoren, unter
anderem in Zusammenarbeit mit Economiesuisse und Ge-werbeverband, das
Bild noch zu verbessern.
Nicht zu übersehen ist aber auch, dass bei Ausgaben und Einnahmen
bedeutende Risiken bestehen, die sowohl eine Liquiditätslücke
verusachen, als auch ein Finanzierungsproblem darstellen könnten. Je
nach Ausmass, wie diese Risiken eintreffen, könnten die Darlehen nicht
mehr zurückbezahlt werden.
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Landesausstellung werden in
einer Studie der Universität Neuenburg auf mindestens 2,2 Milliarden
Franken geschätzt (1,2 Mia. für die Drei-Seen-Region sowie 1 Mia. für
den Rest der Schweiz). Zudem ergeben sich auch erhebliche Einnahmen
für die öffentliche Hand, beispielsweise durch ein höheres
MWSt-Aufkommen.
Im Vergleich zu den zwei letzten Landesausstellungen (1939 und 1964)
lässt sich feststellen, dass die Kosten im Verhältnis zum
Bruttoinlandprodukt durchaus in vergleichbarem Rahmen liegen.
Der Bundesrat will alles daran setzen, dass die Landesausstellung in
der beab-sichtigen Form durchgeführt werden kann und zu einem Erfolg
wird. Dafür braucht es die zusätzliche Finanzhilfe des Bundes.
9 Auswirkungen für den Bund
9.1 Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996 wurden 130 Millionen
Franken für die Durchführung der Landesausstellung bewilligt (110 Mio.
Beiträge und 20 Mio. Defizitgarantie). Mit dem Bundesbeschluss vom 16.
Dezember 1999 wurden weitere 250 Millionen Franken bewilligt (50 Mio.
für Aufwendungen der bundeseigenen Projekte, 130 Mio. für Darlehen zur
Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft, 50 Mio. Beiträge für die
Finanzierung der besonderen Infrastrukturprojekte und des
KMU-Programmes sowie 20 Mio. Beiträge zur Sicherstellung der
Zahlungsbereitschaft im Jahr 1999).
Mit Beschluss vom 16. Juni 2000 bewilligte das Parlament eine
zusätzliche Defizitgarantie von 338 Millionen Franken. Am 13. Juni
2001 wandelte es davon 300 Millionen Franken in ein Darlehen um
(Nachtrag I/2001). Mit der vorliegenden Botschaft wird ein
zusätzliches Darlehen in der Höhe von 120 Millionen Franken beantragt.
Gleichzeitig sollen auch die verbleibenden Defizitgarantien von
insgesamt 58 Millionen Franken in ein Darlehen umgewandelt werden. Die
Darlehen belaufen sich damit auf 608 Millionen Franken.
Das Gesamtengagement des Bundes beträgt somit 838 Millionen Franken
(ohne die Beiträge der Bundesämter an Ausstellungen im Rahmen ihrer
ordentlichen Kredite und die Leistungen der Armee von insgesamt rund
26 Mio.).
9.2 Personelle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.
10 Legislaturplanung
Das Vorhaben ist in der Legislaturplanung 1999-2003 nicht enthalten.
11 Rechtliche Grundlagen
Die Ausführungen in Ziffer 6 der Botschaft vom 22. Mai 1996 (BBl 1996
III 337) zu den rechtlichen Grundlagen für einen Beitrag des Bundes an
die Landesausstellung 2001 hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit, dem
Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage und der Erlassform haben
grundsätzlich auch für den Beschluss über eine zusätzliche Finanzhilfe
des Bundes für die Expo.02 Gültigkeit. Der Beschluss regelt
ausschliesslich die Erteilung eines Darlehens und die Umwandlung der
Defi-zitgarantien in ein Darlehen. Er ist deshalb in die Form eines
einfachen Bundesbeschlusses zu kleiden (Art. 163 Abs. 2 BV).
Die Artikel 69 Absatz 2 und 167 der Bundesverfassung bilden die
verfassungs-rechtliche Grundlage für die Gewährung der Darlehen an die
Landesausstellung.
12 Ausgabenbremse
Für die Gewährung der zusätzlichen Finanzhilfe an die
Landesausstellung ist nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der
Bundesverfassung die Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder eines
jeden Rates nötig.

Bundesbeschluss
über einen zweiten Zusatzkredit  zugunsten der Landesausstellung 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 und 167 der Bundesverfassung,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ......
beschliesst:

Art. 1
Für ein Darlehen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft der
Landesausstellung 2002 wird ein Zusatzkredit in der Höhe von 120
Millionen Franken bewilligt.

Art. 2
Die mit dem Bundesbeschluss vom 10. Dezember 1996  bewilligte
Defizitgarantie von 20 Millionen Franken und die mit dem
Bundesbeschluss vom 16. Juni 2000  bewilligte verbleibende
Defizitgarantie von 38 Millionen Franken werden in ein Darlehen
zugunsten der Landesausstellung 2002 umgewandelt.

Art. 3
1 Die Darlehen nach Artikel 1 und 2 sind vom Verein Landesausstellung
zu einem von der Finanzverwaltung festzulegenden Vorzugszinssatz zu
verzinsen.
2 Die Rückzahlung erfolgt erst, wenn die gegenüber dem Verein
Landesausstellung bestehenden und von ihm anerkannten Forderungen
privater Dritter (Banken und Lieferanten) vollständig befriedigt sind.

Art. 4
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Auskünfte:
Bruno Altermatt, 031 322 20 08