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Milchkontingente werden um 1,5 Prozent erhöht

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 30.1.2002

Milchkontingente werden um 1,5 Prozent erhöht

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Gesamtmenge der
Milchkontingente auf den kommenden 1. Mai 2002 um weitere 1,5 Prozent
zu erhöhen. Der Bundesrat trägt damit der insgesamt nach wie vor guten
Absatzlage für Milchprodukte Rechnung und würdigt die aktuelle
Situation auf Seiten der Milchproduktion.
Bereits zu Beginn des noch laufenden Milchjahres 2001/2002 hat der
Bundesrat die Milchkontingente um drei Prozent erhöht. Eine aktuelle
Analyse der Milchproduktion hat nun gezeigt, dass die
Milcheinlieferungen erneut um mehr als zwei Prozent über den
zugeteilten Kontingenten liegen. Es muss demzufolge mit einer
grösseren Überlieferung bis Ende April 2002 gerechnet werden.

Gleichzeitig haben die Milchverwerter dem Bundesrat signalisiert, dass
für das kommende Milchjahr 2002/2003 von einem weiteren Mehrbedarf an
Milch auszugehen sei. In Würdigung dieses Sachverhaltes hat der
Bundesrat entschieden, die Milchkontingente auf den 1. Mai 2002 um
insgesamt 1,5 Prozent oder um rund 47'000 Tonnen zu erhöhen. Die
Milchkontingentierungsverordnung wurde entsprechend geändert.

Die Erhöhung wird vollzogen, indem die für das Milchjahr 2001/2002
erstmals gewährte zusätzliche Menge von 3 Prozent des
Grundkontingentes für das Milchjahr 2002/2003 neu auf 4,5 Prozent
festgesetzt wird. Mit diesem Vorgehen ist auch sichergestellt, dass
die Produzentinnen und Produzenten diese zusätzliche Menge nicht
verkaufen oder vermieten können.

Damit können Milchproduzenten und Milchverwerter zu den Ende des
letzten Jahres neu festgelegten Zulagen und Beihilfen nun auch die
Milchmenge für die kommende Periode in die laufenden
Milchkaufsverhandlungen einbeziehen.

Verordnung

Entwurf über die Kontingentierung der Milchproduktion
(Milchkontingentierungsverordnung, MKV)

Änderung vom

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I
Die Verordnung vom 7. Dezember 1998  über die Kontingentierung der
Milchproduktion wird wie folgt geändert:
Art. 10a Abs. 1 erster Satz
1 In jedem Milchjahr darf jede Produzentin und jeder Produzent eine
zusätzliche Menge Milch im Umfang von 4,5 Prozent des Kontingentes,
das ihr oder ihm zu Beginn des Milchjahres zugeteilt ist, vermarkten.
..

II
Diese Änderung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Villiger
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Produktion und
Internationales, 
Andreas Galler, Chef Sektion Milchkontingentierung, 031 322 26 35