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Bundesrat liberalisiert Bodenabfertigung auf Schweizer Flughäfen

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat liberalisiert Bodenabfertigung auf Schweizer Flughäfen

Der Bundesrat liberalisiert die Regelung der Bodenabfertigungsdienste auf
Schweizer Flughäfen. Dieser Schritt ist eine Folge des Abschlusses des
bilateralen Abkommens über den Luftverkehr mit der Europäischen Gemeinschaft
(EG).

Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die Infrastruktur der
Luftfahrt (VIL) genehmigt, um diese mit dem Recht der EG über die
Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen in Einklang zu bringen. Diese
Änderung, welche die Aufnahme der entsprechenden europäischen Richtlinie ins
Schweizer Recht ermöglicht, ist eine Folge des mit der EG abgeschlossenen
bilateralen Abkommens über den Luftverkehr. Sie wird zum gleichen Zeitpunkt
in Kraft treten wie die vom Volk am 21. Mai 2000 angenommenen sieben
bilateralen Verträge.

Mit der europäischen Regelung wird auf den wichtigsten Schweizer Flughäfen
der Markt für Anbieter von Bodenabfertigungsdiensten und für
Fluggesellschaften, die solche Dienste selber betreiben wollen
(Selbstabfertigung), weiter geöffnet. Die Praxis der Schweizer Flughäfen in
diesem Bereich ist allerdings bereits heute liberal ausgestaltet, so dass
die mit der Verordnung verfolgte Marktöffnung keine fundamentale Änderung
bedeutet.

Bern, 30. Januar 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst