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Intensivierung der Aufsicht über die neue Fluggesellschaft

MEDIENMITTEILUNG

Intensivierung der Aufsicht über die neue Fluggesellschaft

Die Verstärkung der Aufsicht über die neue Schweizer Fluggesellschaft soll
auf eine dauerhafte Grundlage gestellt werden. Der Bundesrat hat einen
Nachtragskredit von 1,9 Millionen Franken bewilligt, damit das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) seine Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann. Der Kredit
bedarf noch der Genehmigung durch die Finanzdelegation der Eidg. Räte.

Die Swissair-Krise und der Aufbau einer neuen Fluggesellschaft auf der Basis
der Crossair stellen die schweizerische Zivilluftfahrt vor eine
ausserordentliche Herausforderung. Das BAZL hat denn auch bereits kurz nach
der temporären Stilllegung der Swissair-Flotte Anfang Oktober 2001 seine
Aufsicht gegenüber Swissair und Crossair verstärkt. Die erweiterte
Kontrolltätigkeit und die intensive Begleitung der neuen Gesellschaft sollen
bis auf weiteres aufrechterhalten werden. Dies insbesondere vor dem
Hintergrund des grossen finanziellen Engagements des Bundes.

Für diese umfangreiche Aufgabe hat das BAZL eine Reihe von Mitarbeitenden
vollumfänglich abgestellt, was in anderen Zuständigkeitsbereichen zu
personellen Engpässen geführt hat. Mit dem Nachtragskredit von 1,9 Millionen
Franken für das laufende Jahr kann das BAZL nun etwa sechs bis acht
Aviatikfachleute im Expertenverhältnis beiziehen. Parallel dazu überprüft
das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den
Personalbestand des BAZL im Hinblick auf eine allfällige weitere
Verstärkung.

Bern, 30. Januar 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Daniel Göring, Informationsbeauftragter BAZL, Telefon 031 324 23
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