Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Korrigierte Fassung - Militärflugplatz Payerne

3003 Bern, 25. Januar 2002

Medieninformation

Militärflugplatz Payerne: Weitere Lärmreduktion prüfen,
Schallschutzmassnahmen umsetzen

Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
hat ein Gesuch, mit dem das Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (BABLW) im
Sinne einer Ausnahme Erleichterungen bezüglich der Einhaltung der
Lärmgrenzwerte für den Militärflugplatz Payerne beantragt hat, abgewiesen.
Das BABLW wird weitere Massnahmen prüfen und falls nötig ein neues Gesuch
einreichen. Die im Umfeld des Flugplatzes vorgesehenen
Schallschutzmassnahmen werden trotzdem umgesetzt.

Das BABLW hat 1997 einen Lärmbelastungskataster für den Militärflugplatz
Payerne erstellen lassen. Dieser basierte auf einer Prognose der
Flugbewegungen im Jahr 2000. Der Lärmbelastungskataster hat aufgezeigt, dass
die in der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegten Belastungsgrenzwerte
nicht eingehalten werden. Das BABLW hat deshalb im Oktober 1999 ein Gesuch
um die Gewährung von Erleichterungen beim zuständigen VBS eingereicht. Das
Gesuch enthält unter anderem ein Schallschutzkonzept, das den Einbau von
Schallschutzfenstern bei rund 40 Häusern in den Gemeinden Morens, Payerne
und Bussy vorsieht.

Die Möglichkeit zur Gewährung von Erleichterungen ist im Umweltschutzgesetz
(USG) vorgesehen. Bei den Erleichterungen handelt es sich um eine
Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der in der LSV festgelegten
Belastungsgrenzwerte. Erleichterungen können dann gewährt werden, wenn die
zur Einhaltung der Grenzwerte notwendigen Massnahmen zu unverhältnismässigen
Betriebseinschränkungen führen würden oder wenn ein öffentliches Interesse
entgegensteht.

Das VBS hat das Gesuch des BABLW vom 1. bis 31. Mai 2001 in den betroffenen
Gemeinden Bussy, Cugy, Frasses, Grandcour, Montet, Morens, Payerne und
Rueyres-les-Prés öffentlich aufgelegt. Gegen das Gesuch sind rund 300
Einsprachen eingereicht worden.

Dem Gesuch des BABLW liegt der Lärmbelastungskataster von 1997 zugrunde.
Dieser ist auf einer Prognose für das Jahr 2000 berechnet worden. Es hat
sich mittlerweile gezeigt, dass die prognostizierten Flugbewegungen
erheblich über den tatsächlichen Werten des Jahres 2000 liegen und damit
überholt sind. Das VBS weist deshalb das Gesuch des BABLW ab. Das BABLW wird
bis Ende Oktober 2002 in einem Zwischenschritt weitere lärmreduzierende
Massnahmen prüfen. In der Folge wird unter Berücksichtigung der Planung der
Armee XXI ein neuer Lärmbelastungskataster erstellt. Falls die
Lärmgrenzwerte weiterhin nicht eingehalten werden können, wird das BABLW ein
neues Gesuch um Erleichterungen einreichen.

Schallschutzmassnahmen werden umgesetzt

Trotz der Abweisung des Gesuchs werden aber die vom BABLW vorgeschlagenen
Schallschutzmassnahmen umgesetzt. Vorgesehen sind Massnahmen an rund 40
Gebäuden in den Gemeinden Morens, Payerne und Bussy. Die Zuständigkeit für
die Definition und Anordnung der Massnahmen im einzelnen liegt bei den
Kantonen Freiburg und Waadt. Die Kosten für die Massnahmen sind auf ca. 0,5
Mio. Franken geschätzt worden und gehen zulasten des BABLW.

Entscheid anfechtbar

Der Entscheid des VBS wird den Einsprechern und den übrigen
Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt sowie in den Amtsblättern des
Kantons Freiburg vom 25. Januar, des Kantons Waadt vom 25. Januar sowie im
Bundesblatt vom 29. Januar 2002 angezeigt. Zudem ist er bei den
Gemeindeverwaltungen von Bussy, Cugy, Frasses, Grandcour, Montet, Morens,
Payerne und Rueyres-les-Prés einsehbar. Innerhalb von 30 Tagen ab
Veröffentlichung im Bundesblatt kann beim Schweizerischen Bundesgericht
Beschwerde erhoben werden.