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Militärflugplatz Payerne: Weitere Lärmreduktion prüfen, Schallschutzmassnahmen umsetzen

 3003 Bern, 25. Januar 2002

Medieninformation

Militärflugplatz Payerne: Weitere Lärmreduktion prüfen,
Schallschutzmassnahmen umsetzen

Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
hat ein Gesuch, mit dem das Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (BABLW) im
Sinne einer Ausnahme Erleichterungen bezüglich der Einhaltung der
Lärmgrenzwerte für den Militärflugplatz Payerne beantragt hat, abgewiesen.
Das BABLW muss wird weitere Massnahmen prüfen und falls nötig ein neues
Gesuch einreichen. Gleichzeitig hat das VBS angeordnet, dass Ddie im Umfeld
des Flugplatzes vorgesehenen Schallschutzmassnahmen werden trotzdem
umgesetztzusetzen sind.

Gesuch des BABLW abgewiesen

Das BABLW hat 1997 einen Lärmbelastungskataster für den Militärflugplatz
Payerne erstellen lassen. Dieser basiert auf einer Prognose der
Flugbewegungen im Jahr 2000. Der Lärmbelastungskataster hat aufgezeigt, dass
die in der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegten Belastungsgrenzwerte
nicht eingehalten werden. Das BABLW hat deshalb im Oktober 1999 ein Gesuch
um die Gewährung von Erleichterungen beim zuständigen VBS eingereicht. Das
Gesuch enthält unter anderem ein Schallschutzkonzept, das den Einbau von
Schallschutzfenstern bei rund 40 Häusern in den Gemeinden Morens, Payerne
und Bussy vorsieht.

Die Möglichkeit zur Gewährung von Erleichterungen ist im Umweltschutzgesetz
(USG) vorgesehen. Bei den Erleichterungen handelt es sich um eine
Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der in der LSV festgelegten
Belastungsgrenzwerte. Erleichterungen können dann gewährt werden, wenn die
zur Einhaltung der Grenzwerte notwendigen Massnahmen zu unverhältnismässigen
Betriebseinschränkungen führen würden oder wenn ein öffentliches Interesse
entgegensteht.

Das VBS hat das Gesuch des BABLW vom 1. bis 31. Mai 2001 in den betroffenen
Gemeinden Bussy, Cugy, Frasses, Grandcour, Montet, Morens, Payerne und
Rueyres-les-Prés öffentlich aufgelegt. Gegen das Gesuch sind rund 300
Einsprachen eingereicht worden.

Dem Gesuch des BABLW liegt der Lärmbelastungskataster von 1997 zugrunde.
Dieser ist auf einer Prognose für das Jahr 2000 berechnet worden. Es hat
sich mittlerweile gezeigt, dass die prognostizierten Flugbewegungen
erheblich über den tatsächlichen Werten des Jahres 2000 liegen und damit
überholt sind. Das VBS weist deshalb das Gesuch des BABLW ab. Es
verpflichtet dDas BABLW wird, bis Ende Oktober 2002 in einem Zwischenschritt
weitere lärmreduzierende Massnahmen zu prüfen. In der Folge wird unter
Berücksichtigung der Planung der Armee XXI ein neuer Lärmbelastungskataster
erstellt. Falls die Lärmgrenzwerte weiterhin nicht eingehalten werden
können, wird das BABLW ein neues Gesuch um Erleichterungen einreichen. und
dabei insbesondere auch die Konsequenzen aus der Planung der Armee XXI zu
berücksichtigen.

Schallschutzmassnahmen werden umgesetzt

Trotz der Abweisung des Gesuchs ordnet das VBSwerden aber die Umsetzung der
vom BABLW vorgeschlagenen Schallschutzmassnahmen anumgesetzt. Vorgesehen
sind Massnahmen an rund 40 Gebäuden in den Gemeinden Morens, Payerne und
Bussy. Die Zuständigkeit für die Definition und Anordnung der Massnahmen im
einzelnen liegt bei den Kantonen Freiburg und Waadt. Die Kosten für die
Massnahmen sind auf ca. 0,5 Mio. Franken geschätzt worden und gehen zulasten
des BABLW.

Entscheid anfechtbar

Der Entscheid des VBS wird den Einsprechern und den übrigen
Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt sowie im Bundesblatt vom 11.
September und in den Amtsblättern des Kantons Freiburg vom 25. Januar, des
Kantons Waadt vom 25. Januar sowie im Bundesblatt vom 29. Januar 2002
angezeigt. Zudem ist er bei den Gemeindeverwaltungen von Bussy, Cugy,
Frasses, Grandcour, Montet, Morens, Payerne und Rueyres-les-Prés einsehbar.
Innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung im Bundesblatt kann beim
Schweizerischen Bundesgericht Beschwerde erhoben werden.